Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren für Unternehmen (z. B. GmbH), Selbständige und ehemals Selbständige

Die Insolvenzordnung sieht zwei Verfahrenarten vor, das Regelinsolvenzverfahren für wirtschaftlich selbstständige Personen sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen.

Beim Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts, während das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Kleinverfahren eingeführt wurde.

Die Regelinsolvenz - das Insolvenzverfahren für wirtschaftlich selbstständige Personen

Somit eröffnet sich das Regelinsolvenzverfahren Selbstständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG.

Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbstständig tätigen Personen Anwendung, wenn

  • sie mehr als 19 Gläubiger haben
  • gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
  • die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind.

Die übrigen ehemals selbstständigen Personen und alle Verbraucher müssen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen.

Ablauf der Regelinsolvenz, Besonderheiten der GmbH Insolvenz

Informationen zum Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens finden Sie hier.

Bitte beachten Sie außerdem die Besonderheiten bei einer GmbH-Insolvenz bzw. bei juristischen Personen des Privatrechts.

Fortsetzung der Selbständigkeit trotz Regelinsolvenz und Regelinsolvenzverfahren

Eine Regelinsolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten. Sie kann auch die Chance auf einen Neubeginn darstellen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten ein neues schuldenfreies Unternehmen aus der Insolvenz heraus zu gründen, mit dem Sie ihre Selbstständigkeit fortsetzen können.

Wir beraten Sie gerne, wie sie Ihre selbständige Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortsetzen können. Weitere dazu Informationen erhalten Sie hier.

Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung – Die Chance auf einen Neuanfang

Unter anderem bietet eine Regelinsolvenz natürlichen Personen die Möglichkeit der kompletten Schuldenbefreiung (Restschuldbefreiung) mit dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Persönliche Insolvenzberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Da Regelinsolvenzen häufig eine hohe Komplexität aufweisen, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte um unnötige Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Besondere Berücksichtigung bedarf beispielsweise der Ausschluss der Haftung des GmbH Geschäftsführers bei der Verletzung seiner Pflichten, da hier auch strafrechtliche Sanktionen drohen.

Wir sind überzeugt, dass sich ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt an Ihrer Seite schnell bezahlt macht.

Bitte kontaktieren Sie eine unserer Mitgliedskanzleien auf der rechten Seite, oder schicken Sie uns ein Kontaktformular für ein individuelles Angebot.

Kosten des Regelinsolvenzverfahrens

Die Kosten für die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren unterteilen sich in die Kosten des Insolvenzverfahrens (gerichtliche Kosten, Kosten des Insolvenzverwalters) und die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts, der Sie bei entsprechender Beauftragung im Vorfeld und während des Insolvenzverfahren begleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.