Ihr Ansprechpartner bei einer außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenregulierung nach der Insolvenzordnung für Verbraucher und gescheiterten Unternehmern
Rüdiger Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ihr Problemlöser
Poststraße 44
73033
Göppingen
07161/82018
07161/817976
Ihre Schuldnerberatung in Göppingen, Esslingen, Leonberg, Pforzheim und Stuttgart
Ich bin der Anwalt Ihres Vertrauens und kümmere mich um Ihre finanziellen Probleme
als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldenberater
Seit 1983 bin ich als Rechtsanwalt tätig, ausgebildet als Bankkaufmann in einem Privatbankhaus. Seit 1995 war ich als Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter aktiv. Langjährige Erfahrung als Experte für Insolvenzrecht, Unternehmensberatung und Unternehmenssanierung in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter. Seit 2018 kümmere ich mich ausschließlich nur noch um die Schuldenprobleme von Verbrauchern und gescheiterten Unternehmer mit dem Anspruch, Ihnen das Gefühl zugeben, bei der Bewältigung Ihrer Sorgen und Nöte nicht allein zu sein.
Unsere Kanzlei arbeitet mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten. Wir verstehen uns als Ansprechpartner, Ratgeber und Umsetzer von Lösungen, um gemeinsam mit unseren Mandanten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen in unseren Kanzleien in Göppingen, Pforzheim, Leonberg und Stuttgart jederzeit zur Verfügung.
Wir kennen Ihre Wünsche: Diskretion, transparente Kosten und eine 24-Stunden- Erreichbarkeit und das an sieben Tagen in der Woche sind für uns selbstverständlich – schließlich zählt in Krisenzeiten jede Minute. Warten Sie nicht länger, rufen Sie uns an.
Verschuldung ist kein Einzelfall
In Deutschland gibt es mehr als 6,9 Millionen überschuldete Haushalte. Jedes Jahr werden mehr als 90.000 Privatinsolvenzen angemeldet. Dabei gibt es viele Gründe, in eine finanzielle Schieflage zu geraten, welche entgegen gängiger Vorurteile nicht immer mit unvernünftigem Kaufverhalten zu tun haben. Häufig geraten Familien, Privatpersonen oder Selbstständige, bedingt durch äußere Einflüsse, in die „Schuldenfalle“. Bei unerwarteten Belastungen wie einem Jobverlust, einer Scheidung, Erkrankungen oder anderen Schicksalsschlägen können viele ihre Rechnungen plötzlich nicht mehr bezahlen und wissen nicht weiter.
Der größte Fehler in solchen Situationen ist, nichts zu tun. Wer den Tatsachen nicht ins Auge sieht, läuft Gefahr, immer tiefer in die Schuldenfalle zu tappen. Als Schuldner müssen Sie Ihre Notsituation erkennen, Ihre finanzielle Situation prüfen und sich rechtzeitig umfassend beraten lassen.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen meine Kanzlei und ich Ihnen weiter. Wir geben Rat und begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihre Situation. Unser gemeinsames Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit.
Warten Sie nicht länger, rufen Sie uns an. Wir haben eine 24-Stunden- Erreichbarkeit und das an sieben Tagen die Woche.
Schuldnerberatung auf Augenhöhe
Neben der außergerichtlichen Schuldenregulierung gibt es auch die gerichtliche Schuldenregulierung nach der Insolvenzordnung auch für Privatpersonen: das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das überschuldeten Personen oder Haushalten eine geordnete Schuldenbefreiung innerhalb von etwa drei Jahren ermöglicht.
Sie ist allerdings in vielen Fällen erst der letzte Schritt. Davor gibt es noch andere Möglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien.
Zunächst ist es wichtig, sich eine genaue Übersicht über die eigenen Finanzen zu machen. Schauen Sie daher alle Unterlagen zu Ihren Schulden, Einnahmen und Ihrem Vermögen durch, auch die Post Ihrer Gläubiger. Reicht Ihr Einkommen noch zum Leben, obwohl Sie damit alle Schulden tilgen müssen? Halten Sie diese Unterlagen bei unserem Erstkontakt bereit. Gerne helfen wir Ihnen dabei, wieder die Übersicht über Ihre Finanzlage zu bekommen.
Als erfahrene Anwaltskanzlei können wir einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit Ihren Gläubigern verhandeln und mit Ihnen partnerschaftlich ein nachhaltiges Entschuldungskonzept bzw. einen Schuldenbereinigungsplan erstellen.
Dabei wissen wir um Ihren Wunsch, dass Sie Ihr Problem schnell vom Tisch haben wollen.
Sollten diese Maßnahmen nicht helfen, kann für Sie die Privatinsolvenz ein hoffnungsvoller Ausweg sein. Spätestens dann verlangt das Gericht eine aktuelle Aufstellung Ihrer Finanzlage und die Nachweise für die außergerichtlichen Maßnahmen. Den Antrag bereiten wir dann gerne für Sie vor.
Warten Sie nicht länger, rufen Sie uns an. Wir haben eine 24-Stunden- Erreichbarkeit und das an sieben Tagen die Woche.
Was bedeutet die Privatinsolvenz für Sie?
Ist die Insolvenz juristisch begleitet und gut geplant, brauchen Sie sich vor dieser Zeit nicht zu fürchten. Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema und gehen den Weg gemeinsam.
Das müssen Sie unbedingt wissen:
Kurz vor einer Privatinsolvenz dürfen Sie nicht mehr frei mit Ihrem Geld umgehen, sondern müssen aufpassen, dass keine unnötigen Ausgaben anfallen. Natürlich dürfen Sie sich weiter maßvoll um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie kümmern. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln insbesondere die Miete, Strom, Gas und Wasser. Komplizierter wird es allerdings mit allen anderen Zahlungen. Wir zeigen Ihnen gern die Grenzen zwischen erlaubten und verbotenen Handlungen auf. Außerdem werden manche Zahlungen unnötig, weil sie später in die Insolvenzmasse fallen. Daher beraten wir Sie auch, welche weiterhin wichtig sind und welche nicht.
Sobald die Privatinsolvenz eröffnet wurde, können die Gläubiger nicht mehr pfänden oder eine eidesstattliche Versicherung verlangen – und Sie können aufatmen.
Und wie geht es weitert? wenn Sie sich für mich und meinem Team entschieden haben, dann kontaktieren Sie uns sofort.
Unser Versprechen kennen Sie: wir befreien Sie schnell von Ihrem Schuldenproblem und gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein nachhaltiges Entschuldungskonzept bzw. einen Schulden- bereinigungsplan.
Warten Sie nicht länger, rufen Sie uns an. Wir haben eine 24-Stunden - Erreichbarkeit und das an sieben Tagen die Woche.