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    Insolvenz Anwalt 24 Krefeld

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    Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

    Rechtsanwalt Robert Sebastian Wagner Schuldnerberatung Krefeld

    Robert Sebastian Wagner

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Bahnhofstraße 60
    47829 Krefeld

    02151-9185878
    02151-9185941

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    Ihr Entschuldungsspezialist in NRW

    Die Ursachen einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise können sehr vielfältig sein. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ehescheidung, unverhältnismäßiges Konsumverhalten sind nur einige von vielen. Natürlich ist eine Aufarbeitung der Gründe für die wirtschaftlichen Probleme empfehlenswert. Allerdings muss der Blick hauptsächlich nach vorne gerichtet sein. Wie kommt man aus dem Schuldensumpf heraus?

    Mein Büro ist nahezu ausschließlich auf das Insolvenzrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich zudem gesetzlich verpflichtet, regelmäßig durch Pflichtfortbildungen immer up to date zu bleiben. Anders als in den wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzleien können Sie von uns direkte und persönliche Betreuung erwarten.

    Einen Termin zur Schuldnerberatung können wir sowohl in unserer Kanzlei in Krefeld, als auch telefonisch oder bei Ihnen zu Hause durchführen.

    Robert Sebastian Wagner

    In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen:

    • Schuldnerberatung
    • Insolvenzrecht
    • Steuerrecht
    • Handelsrecht
    • Gesellschaftsrecht

    Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen

    1. Außergerichtliche Sanierung bzw. Schuldenregulierung

    Nicht immer ist ein Insolvenzverfahren notwendig oder erwünscht. Durch das immer noch in der Öffentlichkeit vorhandene negative Image eines Insolvenzverfahrens wünschen insbesondere Unternehmer dessen Vermeidung. Ziel ist die Vereinbarung von Vergleichen mit den Gläubigern um alle Verbindlichkeiten loszuwerden. Das kann durch eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung erfolgen, je nachdem was für den Mandanten machbar und sinnvoll ist. Erfahrungsgemäß sind die Gläubiger bereit zum Zwecke der Sanierung auf große Teile ihrer Forderung zu verzichten. Den Gläubigern ist natürlich bewusst, dass sie im Falle eines Insolvenzverfahrens mit einer wesentlich niedrigeren Befriedigungsquote rechnen müssen. Statistische Erhebungen haben ergeben, dass Gläubiger im Durchschnitt 3 bis 5 Prozent Quote erhalten. Die Statistik sagt aber auch, dass ca. zwei Drittel aller Insolvenzverfahren mit der Quote Null enden. Die Gläubiger handeln insofern nach dem Sprichwort: „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“

    2. Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

    Insbesondere wenn keine Mittel vorhanden sind, um sich mit den Gläubigern ohne Insolvenzverfahren zu einigen, bleibt als Mittel zur Entschuldung noch das Insolvenzverfahren. Dies kann verschieden lang andauern. In der Regel sind es 5 Jahre zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung, vorausgesetzt man kann die Verfahrenskosten tragen, was regelmäßig jedoch ohne größere Anstrengung möglich ist. Ich bereite das Insolvenzverfahren vor, leite es ein und vertrete auf Wunsch auch gerne im Verfahren selbst. Meine Mandantschaft soll vor allen negativen Folgen des Insolvenzverfahrens abgeschirmt werden.

    3. Insolvenzverfahren mit Insolvenzplan

    Die Möglichkeit der schnellen Entschuldung nach ca. 7 Monaten mittels eines sog. Insolvenzplans ist die bislang wenig beachtete „Perle“ des deutschen Insolvenzrechts. Kernstück des Insolvenzplans ist die Verbesserung der Quote für die Gläubiger durch eine Zuzahlung von einem außenstehenden Dritten. Der Clou des Insolvenzplans ist das vereinfachte Zustandekommen. Nicht alle Gläubiger müssen dem Plan zustimmen. In einem mündlichen Abstimmungstermin reicht die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Gläubiger. Und da die Gläubiger sich erfahrungsgemäß nicht die Mühe machen, die Reise zum Insolvenzgericht anzutreten, reichen ein bis zwei zustimmende Gläubiger aus, um die Mehrheit zu erreichen. Die übrigen Gläubiger, egal ob ablehnend oder nicht anwesend, müssen das Ergebnis akzeptieren. Nach Zahlung des Extrabetrages an die Gläubiger endet das Insolvenzverfahren und man ist seine Schulden los.

    Unsere Kanzlei in Krefeld

    Die Kanzlei Peeters II, Huylmans & Wagner wurde im Jahr 2005 gegründet. Mit bestehenden Fachanwaltstiteln für Insolvenzrecht (RA Wagner) und Sozialrecht (RA Huylmans) ist das Büro schwerpunktmäßig im Wirtschaftsrecht sowie dem öffentlichen Recht unterwegs. Herr Rechtsanwalt Peeters II ist im Jahre 2015 in den wohlverdienten Ruhestand ausgeschieden.

    Über Robert Sebastian Wagner

    Als Absolvent der Universität Köln wurde Robert Wagner im Jahre 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ erfolgte im Jahre 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Ab 2014 darf er sich zudem nach erfolgreich bestandener Fortbildung „zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater“ nennen. Seine insolvenzrechtliche Expertise vermittelt Rechtsanwalt Robert Wagner regelmäßig als Referent in Seminaren sowie Workshops für gewerbliche Kunden.

    So finden Sie die Schuldnerberatung in Krefeld

    Wer Sie sich für einen Termin zur Schuldnerhilfe in unserer Kanzlei in Krefeld entscheiden, stehen Ihnen vor Ort ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Mandanten, die mit dem öffentlichen Nahverkehr anreisen, fahren ab Krefeld Hauptbahnhof oder der Haltestelle Rheinstraße mit der Buslinie Richtung "Bockumer Platz" und steigen an der Haltestelle "Schönwasserstraße" aus. Es verbleiben dann noch etwa 5 Minuten Fußweg. 

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    Routenplaner

    Nehmen Sie jetzt Kontakt mit der Schuldnerberatung in Krefeld auf

    Als Rechtsanwalt ist Robert Sebastian Wagner seit April 2010 Mitglied des Insolvenz Anwalt 24 e.V..

    Weiterführende Informationen oder einen Termin zur Schuldnerberatung erhalten Sie unter der Telefonnummer 02151 41717-00 während der üblichen Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr.

    Ihr Anwalt freut sich auf Ihren Anruf!

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