Oft steht der Gerichtsvollzieher ohne Vorankündigung vor der Tür. Trifft er niemanden an, hinterlässt er einen Termin, an dem er Sie erneut aufsuchen wird. Sind Sie zum angekündigten Termin nicht da oder verweigern Sie dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zur Wohnung, kann auf Antrag des Gläubigers die Zwangsdurchsuchung Ihrer Wohnung angeordnet werden. Dann kann diese gewaltsam geöffnet werden und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für die Zwangsöffnung, haben Sie dann selbst zu tragen.

Daher unser Tipp:

Gewähren Sie dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu Ihrer Wohnung und versuchen Sie zum angekündigten Termin da zu sein. Keine Angst vor dem Besuch: Ihre Wohnungseinrichtung ist in der Regel unpfändbar. Sollte der angekündigte Termin für Sie nicht möglich sein, setzen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher unbedingt in Verbindung, um eine Terminabsprache zu treffen und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.