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    Insolvenz Anwalt 24 Duisburg

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    Ihre Ansprechpartnerin bei Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren

    Rechtsanwältin Christiane Claaßen Schuldnerberatung Duisburg

    Christiane Claaßen

    Rechtsanwältin

    Blankenburgstr. 5
    46483 Wesel

    0281 / 21015
    0281 /21017

    E-Mail senden
    Internet
    Impressum

    Sitzen Ihnen Ihre Gläubiger im Nacken und wissen Sie nicht, wie Sie Ihre Verbindlichkeiten begleichen sollen? Rechtsanwältin Christiane Claaßen steht Ihnen als Schuldnerberaterin in Duisburg zur Seite. Sie betreut sowohl Privatpersonen im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren, als auch Selbständige und Unternehmer im Rahmen von Regelinsolvenzverfahren.

    Im Rahmen eines ersten Gesprächs zur Schuldnerberatung bespricht Rechtsanwältin Claaßen Ihre finanzielle Situation mit Ihnen. Basierend hierauf entwickelt sie mögliche Lösungsansätze mit dem Ziel, Sie so schnell wie möglich wieder schuldenfrei zu machen.

    Sie haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren? Ich helfe Ihnen, Ihre Lage zu klären und unterstütze Sie bei den notwendigen Anträgen.

    Christiane Claaßen

    In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen:

    • Schuldnerberatung
    • Verbraucherinsolvenzverfahren
    • Regelinsolvenzverfahren

    Kosten der Schuldnerberatung in Duisburg

    Bei den Kosten der Schuldnerberatung ist zwischen der sogenannten Erstberatung und den sonstigen Tätigkeiten zu unterscheiden. Die Erstberatung umfasst ein Beratungsgespräch mit dem Mandanten zur Erfassung des relevanten Sachverhalts und eine erste rechtliche Einschätzung. Damit endet die anwaltliche Tätigkeit. Die Erstberatung umfasst also insbesondere keine weiteren anwaltlichen Schritte, wie z.B. ein Schreiben an die Gläubiger. Die Kosten für die Erstberatung belaufen sich auf 150 € brutto gem. § 35 RVG.

    Sollten Sie eine weitergehende Tätigkeit wünschen, so werden für die weiteren außergerichtlichen Tätigkeiten je nach Einzelfall Vergütungsvereinbarungen getroffen. In der Regel richtet sich die Höhe dieser Vereinbarung nach der Anzahl der Gläubiger und der einzelnen Zwischenschritte.

    Bei Vorliegen eines Beratungshilfescheins kann die außergerichtliche Schuldenbereinigungsphase auch darüber abgerechnet werden. Das eigentliche Insolvenzverfahren wird von einem Beratungshilfeschein aber nicht erfasst. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Beratungshilfescheines können bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht erfragt werden.

    Schuldnerberatung im Landgerichtsbezirk Duisburg:

    Zum Landgerichtsbezirk Duisburg gehören die Amtsgerichtsbezirke Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Dinslaken, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Wesel. Zum Amtsgerichtsbezirk Wesel gehören u.a. auch die Städte Dinslaken und Voerde. Rechtsanwältin Claaßen unterhält ihren Hauptsitz rechtsrheinisch auf der Blankenburgstraße 5 in Wesel. Dort werden in der Regel auch die Beratungsgespräche mit den Mandanten geführt. Auf der linken Rheinseite verfügt sie über eine Zweigstelle auf der Schulstraße 9 in Wesel. Nach Absprache können auch dort Gespräche zur Schuldnerberatung vereinbart werden.

    Kooperation

    Rechtsanwältin Claaßen ist am Standort Blankenburgstraße 5 in Wesel mit verschiedenen anderen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft tätig. Diese Kollegen decken eine Vielzahl von anderen Rechtsgebieten ab, wie zum Beispiel Familienrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, aber auch Steuerrecht und Sozialrecht. Soweit also Spezialkenntnisse aus diesen Rechtsgebieten erforderlich sein sollten, können die Kollegen aufgrund der räumlichen Nähe leicht hinzugezogen werden.

    Über Christiane Claaßen

    Christiane Claaßen studierte an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster Jura. Sie ist seit 1998 als Rechtsanwältin zunächst in Berlin und später in Wesel tätig. 2011 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht an der Hagen Law School. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt seit jeher auf der wirtschaftlichen Beratung von Unternehmen. Aus diesem Bereich heraus ergaben sich stets Berührungspunkte zu verwandten Themen, wie zum Beispiel zum Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht.

    Schuldnerberatung als Schwerpunkt

    Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein weiterer Bezug zu Verbraucherinsolvenzverfahren. Heute ist auch die Schuldnerberatung von Privatpersonen ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit. Das Ziel von Christiane Claaßen ist es, Ihnen einen Weg aus Ihren finanziellen Problemen zu zeigen, sodass Sie einen Neuanfang starten können. Eine umfassende Beratung und Diskretion spielen dabei eine zentrale Rolle in ihrer Arbeitsweise. Rechtsanwältin Claaßen hat sich im Frühjahr 2014 dem Insolvenz Anwalt 24 e.V. angeschlossen.

    So finden Sie uns in Duisburg

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    Verbraucherinsolvenzverfahren

    Im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren ist Rechtsanwältin Christiane Claaßen für Privatpersonen als Schuldnerberaterin tätig. Unter Privatpersonen im insolvenzrechtlichen Sinn versteht man hierbei in erster Linie natürliche Personen, die nicht selbständig tätig sind. In Einzelfällen können auch ehemals selbständig Tätige das Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

    Ob die Voraussetzungen dafür in Ihrem speziellen Einzelfall vorliegen, kann Ihnen Rechtsanwältin Claaßen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Steht Ihnen das Verbraucherinsolvenzverfahren offen, wird zunächst eine sog. außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt. Hierfür ist eine Klärung der bei dem jeweiligen Mandanten tatsächlich vorhandenen Verschuldung und seiner Einkommens- und Vermögenssituation erforderlich.

    Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt Rechtsanwältin Claaßen ein außergerichtliches Konzept zur Schuldenbereinigung. Erst wenn dies scheitert, steht Ihnen der Weg zum Insolvenzgericht offen. Rechtsanwältin Claaßen ist nach § 305 InsO als staatlich anerkannte Stelle zur außergerichtlichen Schuldenberatung berechtigt und kann Ihnen die erforderlichen Bescheinigungen zur Vorlage beim Gericht erstellen.

    Regelinsolvenzverfahren

    Das Regelinsolvenzverfahren steht allen anderen natürlichen oder juristischen Personen offen, die nicht unter die Verbraucherinsolvenzverfahren fallen. Rechtsanwältin Claaßen berät hier vorwiegend Selbständige und ehemals Selbständige.

    Die Gründe hierfür sind vielfältig. So ist gerade im Bereich des Steuerrechts seit Jahren eine deutliche Verschärfung der behördlichen Maßnahmen gegenüber den Steuerpflichtigen zu beobachten. Leider ist es vielfach so, dass auch wirtschaftlich starke Unternehmen durch Maßnahmen des Finanzamtes an den Rand der Insolvenz gedrängt werden. Das Finanzamt kann durchaus eine falsche Rechtsauffassung vertreten, die erst durch die Finanzgerichte richtig gestellt werden muss. Dies ist besonders tragisch, da die Finanzämter zwischenzeitlich durch Vollstreckungsmaßnahmen auch gesunde Unternehmen wirtschaftlich zerschlagen können.

    Häufig liegt der Grund aber auch in einer falschen Beratung durch den eigenen Steuerberater. Dies zu erkennen fällt vielen Mandanten schwer. Sie sind sozusagen betriebsblind. Rechtsanwältin Claaßen ist als Außenstehende in der Lage, die Gründe für die wirtschaftliche Krise richtig einzuordnen. Dies ermöglicht es, wichtige Weichenstellungen für die Zukunft zu treffen. Insbesondere ergibt sich daraus, ob im Fall von Selbständigen, die noch am Markt tätig sind, das Insolvenzverfahren bis zum bitteren Ende durchlaufen werden muss oder noch Chancen auf eine Sanierung mit den Mitteln des Insolvenzrechts bestehen.

    Wenn Sie weiterführende Informationen oder einen Termin zur Schuldnerberatung in Duisburg wünschen, rufen Sie an unter der Telefonnummer 0281 / 21015. Rechtsanwältin Christiane Claaßen freut sich auf Ihren Anruf!

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