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    Insolvenz Anwalt 24 Münster

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    Ihr Ansprechpartner bei Schuldnerberatung, Privatinsolvenz und Regelinsolvenz

    Rechtsanwalt Stefan Westbunk Schuldnerberatung Münster

    Stefan Westbunk

    Rechtsanwalt

    Nevinghoff 16
    48147 Münster

    0251 / 20 318 293

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    Internet
    Impressum

    Ihr Insolvenz- und Schuldnerberater in Münster

    Sie möchten endlich wieder ohne Schulden leben und Ordnung in Ihre Finanzen bringen?

    Rechtsanwalt Stefan Westbunk begleitet Sie auf diesem Weg und steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und des Insolvenzrechts zur Seite. Seit mehr als 20 Jahren berät und unterstützt er Mandantinnen und Mandanten in den Bereichen Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Sanierungsberatung. Aus einer Vielzahl insolvenzrechtlicher Mandate verfügt er über ein ausgeprägtes Fachwissen und umfangreiche praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht.

    Ziel seiner Insolvenz- und Schuldnerberatung in Münster ist es, eine passgenaue Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden. Dabei geht es zunächst um eine Analyse Ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Lage und persönlichen Lebenssituation. Im Anschluss gilt es zu entscheiden, welches der geeignete Weg für Sie ist, um eine Regulierung Ihrer Schulden zu erreichen. Dabei muss es nicht zwangsläufig zu einem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung kommen – immer wieder lassen sich die finanziellen Probleme auch über einen Schuldenbereinigungsplan, eine Umschuldung oder einen Insolvenzplan lösen.

    Rechtsanwalt Westbunk vertritt Sie im Rahmen der Schuldnerberatung bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und deren Rechtsanwälten, mit Inkassounternehmen und Gerichtsvollziehern. Er berät Sie vor und während des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Wohlverhaltensphase gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter  bzw. Treuhänder und den Gläubigern. Er ist vorrangig an den Insolvenzgerichten in Osnabrück, Münster, Bielefeld, Bersenbrück, Lingen und Meppen tätig, übernimmt aber auch Verfahren an anderen Insolvenzgerichten.

    Melden Sie sich bei uns. Und gehen Sie damit den wichtigen ersten Schritt!

    Stefan Westbunk

    In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen:

    • Anwaltliche Schuldnerberatung
    • Insolvenzrecht für Privatleute und Unternehmer
    • Arbeitsrecht
    • Mietrecht

    Persönlicher Beratungstermin bei unserer Schuldnerberatung Münster

    Wir stehen Ihnen für einen Besprechungstermin gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:

    • Sie haben finanzielle Sorgen bzw. Schulden haben.
    • Sie sind zahlungsunfähig und/oder überschuldet.
    • Ihre Konten sind deutlich überzogen.
    • Ihre Konten, Giro- und/oder Kreditkarten sind bereits gesperrt sind.
    • Sie öffnen (gelbe) Briefumschläge nicht mehr.
    • Es wurden Ihnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht laufen schon.
    • Der Gerichtsvollzieher hat Sie schon besucht oder sich angekündigt.
    • Sie können nachts vor Sorge um die Zukunft kein Auge mehr zu bekommen.

    Sofern Sie mit der Situation schlicht nicht mehr fertig werden, scheuen Sie sich nicht, Rechtsanwalt Westbunk anzurufen. Wir finden eine Lösung!

    Unsere Kanzlei in Münster

    Rechtsanwalt Stefan Westbunk gründete seine eigene Kanzlei im Jahr 2003 in Bad Iburg bei Osnabrück. Im Jahr 2009 verlegte er seine Kanzlei nach Osnabrück, wo er bis heute seinen Hauptstandort hat. Seit dem Januar 2019 unterhält er darüber hinaus eine Zweigstelle in Münster, so dass er Sie auch hier vor Ort beraten kann.

    Für die Vereinbarung eines Termins in Münster sprechen Sie uns vorab bitte an.

    Über Stefan Westbunk

    Nach dem Studium der Rechtswissenschaften ist Rechtsanwalt Stefan Westbunk bereits seit 2003 schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht tätig, zunächst kurzzeitig als angestellter Rechtsanwalt.

    Seine eigene Kanzlei hat er im Septmber 2003 eröffnet und berät seit dem als Schuldnerberater und Rechtsanwalt selbständige Unternehmer sowie Privatpersonen bei Insolvenz und Sanierung. Seine ausgewiesene Kompetenz und fachliche Expertise haben schon vielen Mandanten dabei geholfen, den Weg in ein Leben ohne Schulden zu beschreiten und die Restschuldbefreiung zu erreichen.

    So finden Sie uns in Münster

    Die Zweigstelle unserer Kanzlei in Münster liegt im Zentrum-Nord im KOMcenter, einem Einkaufszentrum mit integrierten Büros und Wohnflächen. Unser Büro verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung, gute Parkmöglichkeiten und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen.

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    Routenplaner

    Das Beratungsgespräch und der Verlauf des Mandats

    In einem ersten Beratungsgespräch, das in der Regel ca. 1 – 1½ Std. dauert, wird Rechtsanwalt Westbunk Ihre Situation mit Ihnen analysieren, die Ursachen der finanziellen Krise besprechen und die möglichen Lösungswege aufzeigen. Bringen Sie zu dem Termin möglichst bitte folgendes mit:

    • Vermögensaufstellung
    • Gehalts- oder andere Einkommensnachweise
    • Gläubigerunterlagen

    Für den Unternehmer geht es wie folgt weiter:

    Rechtsanwalt Westbunk prüft zunächst, ob es sich aufgrund der Verschuldenssituation lohnt, (nochmals) außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu verhandeln oder ob ein Insolvenzantrag bereits unausweichlich geworden ist. Ist ersteres der Fall, setzt er sich mit den Gläubigern in Verbindung und unterbreitet ihnen nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen ein Vergleichsangebot.

    Scheitert dieses oder lohnt es sich schon vorab nicht, bereitet er einen Insolvenzantrag mit Ihnen zusammen vor. Es wird eingehend besprochen, was eine Insolvenz für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet, mit welchen Einschnitten Sie zu rechnen haben, aber auch, welche Chancen die Insolvenz häufig durchaus bietet.

    Nach Antragstellung führt Rechtsanwalt Westbunk mit Ihnen gemeinsam ein informelles Vor- oder Erstgespräch mit dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. Während des gesamten Verfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase bleibt Rechtsanwalt Westbunk der vertraute Ansprechpartner an Ihrer Seite.

    Für die Privatperson geht es wie folgt weiter:

    Zunächst ist zwingend das so genannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsanwalt Westbunk fragt bei den Gläubigern den Stand der aktuellen Schulden ab und unterbreitet diesen auf Grundlage Ihres Einkommens und in Abstimmung mit Ihnen ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsangebot. Scheitert das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, erstellt Rechtsanwalt Westbunk mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag und reicht diesen beim zuständigen Insolvenzgericht ein.

    Auch hier informiert und berät er Sie über Ihre Pflichten und Rechte sowie über die Chancen, die aus einem solchen Verfahren erwachsen können. Auf Wunsch bleibt Rechtsanwalt Westbunk während der gesamten Verfahrensdauer und der anschließenden Wohlverhaltensphase als vertrauter Ansprechpartner weiter für Sie tätig, bis das Gericht über Ihre Restschuldbefreiung entscheidet.

    Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Mietrecht

    Bereits im Studium sowie auch in beiden Staatsexamina belegte Rechtsanwalt Westbunk das Gebiet des Arbeitsrechts. Ebenso langwierig wie im Insolvenzrecht ist vertritt er Mandanten in allen Fragen zum Arbeitsrecht und zum Mietrecht, welches er ebenfalls umfassend betreut. Er hat unter anderem den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. 

    Auch zu diesen Rechtsgebieten sprechen Sie Rechtsanwalt Westbunk gerne an.

    Häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung

    Rechtsanwalt Westbunk kann aufgrund seiner umfangreichen Erfahrungen und fundierten Kenntnisse zu folgenden, immer wieder gestellten Fragen und Probleme Antworten und Lösungen anbieten:

    • Haftet der Ehepartner/Lebenspartner des/r Schuldners/Schuldnerin mit?
    • Haften Kinder und/oder Eltern des/r Schuldners/Schuldnerin mit?
    • Was ist bei einer Kontopfändung zu tun? Wie und in welchem Umfang komme ich an mein Kontoguthaben?
    • Droht mir bei einer Lohnpfändung die Kündigung?
    • Kann man seine im Eigentum stehende Wohnimmobilie erhalten und wenn ja, wie?
    • Kann man das Unternehmen erhalten und fortführen? Was sind ggf. die Bedingungen dafür?
    • Was bleibt dem Schuldner vom neu verdienten Einkommen?
    • Für was haftet der Unternehmer unter Umständen unbegrenzt auch nach Restschuldbefreiung?
    • Haftet der GmbH-Geschäftsführer oder -Gesellschafter persönlich? Wenn ja, für was und unter welchen Voraussetzungen?
    • Gibt es neben der zivilrechtlichen Haftung für Schulden ggf. auch eine strafrechtliche Haftung? Falls ja, wofür? Wie kann man dieser Haftung entgehen, ihr vorbeugen oder sie zumindest mildern?

    Insolvenz Anwalt 24 e. V.

    Insolvenz Anwalt 24 Münster

    Rechtsanwalt Stefan Westbunk ist als Schuldner- und Insolvenzberater seit 2009 Mitglied des Insolvenz Anwalt 24 e.V., einem bundesweitem Netzwerk von anwaltlichen Schuldnerberatern, und ist dort als Vorstandsmitglied aktiv.

    Weitere Informationen oder einen kurzfristigen Beratungstermin erhalten Sie unter der Telefonnummer 0251/20 318 293. Rechtsanwalt Stefan Westbunk freut sich auf Ihren Anruf.

    ©2026 - insolvenzanwalt24.de

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