Ihr Ansprechpartner bei Insolvenz und Sanierung

Insolvenzberatung und Schuldnerberatung in Offenburg
Sie denken, Sie sind finanziell am Ende? Sie haben keine Perspektive mehr und glauben, dass es keine Lösung für Sie gibt? Handeln Sie jetzt! Der Offenburger Rechtsanwalt Meinrad Hirt begleitet Sie Schritt für Schritt – bis zu Ihrem schuldenfreien Leben!
Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung als Schuldnerberater sowie Insolvenzverwalter und Treuhänder hat Meinrad Hirt stets aktuelle Einblicke in die Arbeitsweise von Verwaltern, (Finanz-)Behörden, Sozialversicherungsträgern, Inkassounternehmen und Banken. Dies ist in der taktischen Betreuung von Sanierungsmandaten und in der Verbraucherentschuldung unerlässlich.
Rechtsanwalt Hirt berät vor allem Privatpersonen, Selbstständige, Handwerker und Kleinunternehmen, die sich von ihren Schulden befreien wollen. In seiner Kanzlei geht alles Hand in Hand, die Mitarbeiter sind speziell geschult, die Bearbeitungswege sind kurz.
Bereits im ersten Beratungsgespräch erfahren die Hilfesuchenden, welche Möglichkeiten Sie haben und was auf sie zukommt. Im weiteren Verlauf bietet die Kanzlei folgende Dienstleistungen an: Erfassung aller Schulden, Verhandeln mit den Gläubigern (auch über einen Schuldenerlass), wenn nötig: Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens und anwaltlicher Verfahrensbeistand im Insolvenzverfahren.
Die Kanzlei nimmt auch Mandate mit Beratungshilfescheinen an.
Über Meinrad Hirt
- 1999: Zulassung zum Rechtsanwalt /(Rechtsanwaltskammer Freiburg). Seitdem tätig als Schuldnerberater
- 2001: Gründung Kanzlei Hirt
- Insolvenzverwalter und Treuhänder an den Insolvenzgerichten Offenburg und Freiburg
- Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
- Fremdsprachen: Englisch und Französisch
Kosten
Für ein erstes Beratungsgespräch wird eine Schutzgebühr von € 40,00 erhoben. Bei diesem persönlichen Gespräch wird ein Überblick über die Gesamtsituation geschaffen. Meistens kann dabei schon ein konkreter Vorschlag zum möglichen weiteren Vorgehen zur Entschuldung erfolgen. Wenn eine Vertretung durch unsere Kanzlei gewünscht ist, können wir bereits beim Erstgespräch sagen, wie hoch die weiteren Kosten sein werden. Wichtig: weitere Kosten entstehen nur dann, wenn Sie uns mit der Schuldenregulierung auch tatsächlich beauftragen.
Natürlich akzeptieren wir gerne Beratungshilfescheine und helfen bei deren Beantragung.
Termine können von Dienstag bis Donnerstag vereinbart werden. Jeweils von 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr. In Einzelfällen sind Termine auch montags und freitags möglich. Jetzt anrufen 0781 / 969 46 90 und Beratungstermin vereinbaren!