Ihr Ansprechpartner bei Sanierung, Unternehmens- und Verbraucherinsolvenz
Oliver Brand
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Hawstraße 1a
54290
Trier
0651 / 170 769-0
0651 / 170 769-66
Ihr Insolvenz- und Schuldnerberater in Trier
Rechtsanwalt Oliver Brand berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen und Verbraucher in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Er ist auch als Insolvenzverwalter tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht besitzt er ein umfangreiches Know-how, das die bestmögliche Beratung für seine Mandanten gewährleistet. Aufgrund seiner Erfahrung sind RA Brand insbesondere die Belange der institutionellen Beteiligten in Insolvenzangelegenheiten bekannt und vertraut. Er kann daher die Interessen seiner Mandantschaft bestmöglich durchsetzen.
Dies gilt vor allen Dingen, wenn das Finanzamt als Gläubiger beteiligt ist. In einer Vielzahl von Verfahren ist der Fiskus einer der größten Gläubiger. Hier bedarf es besonderer Aufmerksamkeit bei der Begleitung der Schuldner, um sicherzustellen, dass nicht auf der Grundlage von überzogenen Schätzungen ungerechtfertigte Ansprüche zur Tabelle festgestellt und damit bestandkräftig werden. Ungemach droht nicht nur dem Insolvenzschuldner, sondern auch gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften als potenzielle Haftungsschuldner.
Als Fachanwalt im Steuerrecht kann Rechtsanwalt Brand auch an dieser Stelle ansetzen und die Lage des Schuldners in einer Schuldenbereinigung oder einem Insolvenzverfahren erheblich verbessern.
Auch grenzübergreifende Sachverhalte mit Auslandsbezug zu Luxemburg und der Schweiz sind regelmäßig Teil seiner Mandate.
Schwerpunkte der Tätigkeit:
- Unternehmenssanierung
- Insolvenzberatung
- Schuldenbereinigung und Schuldnerberatung
- Verhandeln mit Gläubigern
- Insolvenzplanerstellung
- Strafverteidigung in Insolvenzstraftaten
Am Ende einer Schuldenbereinigung und eines Insolvenzverfahrens steht für den redlichen Schuldner der wirtschaftliche und finanzielle Neustart. Auf diesem Weg begleite ich Sie gerne.
Ablauf der Beratung
Das erste Beratungsgespräch dient der umfassenden Aufklärung der persönlichen Situation des Mandanten, einschließlich der Vermögenssituation und der Gläubigerstruktur. Fragen werden ausführlich beantwortet. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Dabei gilt der Grundsatz:
„Es gibt keine dummen Fragen – nur dumme Antworten!“
Bereits in diesem ersten Gespräch stellen sich häufig bereits die Weichen, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gelingen kann, oder ob zielgerichtet auf die zeitnahe Eröffnung des Insolvenzverfahrens hingearbeitet wird. Ihre Vorstellungen und Ihre Ziele stehen im Vordergrund; und gemeinsam wählen wir den für Sie besten Weg diese Ziele zu erreichen.
Im Anschluss werden die notwendigen weiteren Schritte eingeleitet, die selbstverständlich immer in Absprache mit Ihnen erfolgen. Sie sind stets über den aktuellen Stand Ihres Falles informiert. Dabei werden Sie auf dem gesamten Weg begleitet; auch nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder einer Schuldenbereinigung können Sie sich bei Fragen gerne an uns wenden.
Unsere Leistungsschwerpunkte:
- außergerichtliche Schuldenbereinigung und der Sanierungsvergleich,
- Restrukturierung eines Unternehmens,
- Begleitung bei der Stellung des Insolvenzantrages,
- Begleitung des Unternehmens im Insolvenzverfahren und in der Eigenverwaltung,
- Erstellung und Verhandlung eines Insolvenzplans,
- Ermittlung des pfändbaren Vermögens durch korrekte Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Lohnpfändung,
- Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
- Verteidigung des Schuldners gegen Anträge auf Feststellung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- Vorgehen gegen die Versagung der Restschuldbefreiung
Sollte Ihr Sachverhalt außenstehende Kompetenz durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater benötigen, sind wir durch unser langjährig aufgebautes Netzwerk in der Lage, Ihnen qualifizierte Betreuung zu empfehlen. Dies gilt auch für Sachverhalte mit Bezug zu Luxemburg und der Schweiz.
Eine finanzielle Schieflage bedeutet noch keine Insolvenz und eine Insolvenz bedeutet nicht den finanziellen Ruin. Kontaktieren Sie mich, damit wir gemeinsam die für Sie beste Lösung Ihres persönlichen Falles erarbeiten können.
Über Rechtsanwalt Brand
Rechtsanwalt Oliver Brand ist seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und ist Fachanwalt für sowohl Insolvenz- als auch Steuerrecht. Er hat sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert, damit seine Mandanten von seiner langjährigen Erfahrung in der insolvenzrechtlichen Beratung profitieren können.
Anfahrt:
Die Kanzleiräume befinden sich in der Hawstraße 1a, 54290 Trier
Eine Anfahrt erfolgt per Auto über die Saarstraße, Parkplätze sind im Hof auf der Rückseite des Gebäudes vorhanden; die nächstgelegene Bushaltestelle ist die „Töpferstraße“ der Linie 3.