Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung
Stefan Westbunk
Rechtsanwalt
Hermann-Ehlers-Str. 3
49082
Osnabrück
0541 / 800 395 10
0541 / 800 395 11
Ihre Insolvenz- und Schuldnerberatung aus Osnabrück
Sie möchten endlich wieder schuldenfrei sein? Rechtsanwalt Stefan Westbunk steht Ihnen mit seiner Schuldnerberatung aus Osnabrück auf diesem Weg zur Seite. Er berät Mandantinnen und Mandanten seit knapp 20 Jahren in den Bereichen Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Sanierungsberatung. Aus einer Vielzahl insolvenzrechtlicher Mandate verfügt er über umfangreiche praktische Erfahrungen und ein ausgeprägtes Fachwissen im Insolvenzrecht.
Ziel der Insolvenz- und Schuldnerberatung in Osnabrück ist es, eine individuelle Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden. Dabei muss es nicht zwangsläufig zu einem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung kommen – oftmals lassen sich finanzielle Probleme auch über eine mit den Gläubigern ausgehandelte Schuldenbereinigung, eine Umschuldung oder einen Insolvenzplan lösen.
Rechtsanwalt Westbunk vertritt Sie außergerichtlich im Rahmen der Schuldnerberatung bei Verhandlungen mit Gläubigern, Inkassounternehmen und dem Gerichtsvollzieher. Er berät Sie vor und während des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Wohlverhaltensphase gegenüber dem Insolvenzgericht, den Insolvenzverwaltern und Treuhändern und den Gläubigern. Neben den Insolvenzgerichten in Osnabrück, Münster und Bielefeld übernimmt er auch Verfahren an anderen Insolvenzgerichten.
Es muss nicht zwangsläufig zu einem Insolvenzverfahren kommen – oftmals lassen sich finanzielle Probleme auch über eine Schuldenbereinigung oder Umschuldung lösen!
In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen:
- Schuldnerberatung und Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Bankrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangsversteigerungsrecht
Persönlicher Beratungstermin bei der Schuldnerberatung in Osnabrück
Sprechen Sie Rechtsanwalt Westbunk an, wenn
- Sie private Schulden haben.
- Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
- Sie früher einmal selbständig waren und noch Schulden haben.
- ein Gläubiger, z. B. das Finanzamt oder eine Krankenkasse, einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt hat.
- Sie eine außergerichtliche Schuldenregulierung anstreben und eine Insolvenz vermeiden wollen.
- Sie die Privatinsolvenz beantragen wollen.
- Sie das Instrument des Insolvenzplans nutzen möchten.
- Sie wissen wollen, wie Sie schuldenfrei in drei Jahren werden können.
- Ihr Konto gepfändet wurde und Sie wissen wollen, wie viel Ihnen der Arbeitgeber nach der Pfändungstabelle noch auszahlen darf.
- Sie Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen haben.
- Ihre Immobilie oder Ihre privaten Kredite umschulden wollen.
- über Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung die Zwangsversteigerung beantragt wurde.
- Ihre Kreditraten zu hoch sind.
Unsere Kanzlei in Osnabrück
Unsere Anwaltskanzlei in Osnabrück verfügt über helle und freundliche Kanzleiräume in einem modernen Geschäftshaus in Osnabrück-Sutthausen. Im Hause befinden sich neben der Kanzlei eine Filiale der örtlichen Volksbank, eine Filiale der Bäckerei Wellmann, die Intecon Steuerberatungsgesellschaften Huskobla & Partner sowie die Chiropraxis Depenthal und Flisse.
Über Stefan Westbunk
Stefan Westbunk ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und gründete im gleichen Jahr seine eigene Anwaltskanzlei mit Sitz zunächst in Bad Iburg. Zum 01.01.2009 verlegte er seinen Kanzleisitz nach Osnabrück. Schwerpunktmäßig befasst er sich mit Schuldnerberatung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und allen Angelegenheiten rund um Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung.
Anwaltliche Schuldnerberatung – Analyse, Beratung und Lösungen ohne Insolvenz
Nach der Gesundheit ist die Überschuldung das zweite große Problemfeld, das sich auf alle anderen Lebensbereiche wie die Familie, das soziale Umfeld, die berufliche und persönliche Entwicklung meist äußert negativ auswirkt. Wenn Kredite, überzogene Girokonten, die Miete oder unbezahlte Rechnungen auf Dauer durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt werden können, ist es höchste Zeit, sich Hilfe bei der Lösung der finanziellen Krise zu suchen.
Ursachen für finanzielle Schwierigkeiten gibt es sehr viele:
- Schlicht zu hohe Konsumausgaben in der Vergangenheit,
- Krankheit und Arbeitslosigkeit,
- Scheidung,
- eine ungünstige Immobilienfinanzierung,
- schlechte Kapitalanlagen,
- eine gescheiterte Selbständigkeit.
Dies sind nur einige wesentliche der vielen Gründe, weshalb Menschen in die Verschuldung geraten. In all diesen Fällen kann mit einer anwaltlichen Schuldnerberatung ein Weg in wieder geordnete finanzielle Verhältnisse gefunden werden.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, gelingt es Rechtsanwalt Westbunk meist als anwaltlichem Schuldnerberater für seine Mandanten einen Weg aus der Verschuldung zu finden, ohne dass es dazu eines Insolvenzverfahrens bedarf.
Anhand der konkreten, persönlichen Situation sucht Ihr Anwalt in der Schuldnerberatung den Weg, der die größten Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Lösung des finanziellen Engpasses bietet.
Welche Schritte sind notwendig?
- Am Anfang stehen - insbesondere bei der Schuldnerberatung, aber auch wenn es um die Einleitung einer Privatinsolvenz oder einer Regelinsolvenz geht - die Analyse der Ist-Situation und die Beratung der Mandanten. Hierzu gehört auch das Gespräch über die anwaltliche Vergütung, für die in den allermeisten Fällen eine tragbare Vereinbarung gefunden wird.
- Als zweiter Schritt folgen die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern, gegebenenfalls mit Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamten, und die Feststellung der genauen Verschuldung.
- Zusammen mit dem Mandanten wird danach eine Schuldenregulierungslösung abgestimmt, die den Gläubigern vorgeschlagen wird.
- Wenn der Schuldenregulierungsvorschlag, der für die Gläubiger im Regelfall günstiger als die Durchführung einer Insolvenz ist, von den Gläubigern angenommen wird, bedarf es keiner Insolvenz mehr. Nun hat der Mandant es selbst in der Hand, mit der Erfüllung des Schuldenbereinigungsplanes die Gläubiger zu bedienen und zu einer Gesamterledigung zu kommen.
Gängige Schuldenbereinigungspläne umfassen zum Beispiel
- eine zeitlich befristete Zahlung einer Gesamtrate für alle Gläubiger, verbunden mit einem Verzicht der Gläubiger auf die Restforderung oder
- eine größere Einmalzahlung an die Gläubiger, oft aus Mitteln Dritter (Familie, Freunde), zur sofortigen Erledigung der Gesamtforderungen der Gläubiger.
So finden Sie die Schuldnerberatung in Osnabrück
Mit dem Auto: Der Standort Osnabrück hat eine sehr gute Autobahnanbindung über die A 30, Abfahrt Osnabrück Sutthausen. Aus Richtung Hannover kommend biegen Sie nach links ab; aus Richtung Rheine kommend biegen Sie nach rechts ab. Das Geschäftshaus Hermann-Ehlers-Straße 3 finden Sie nach ca. 300 m auf der linken Seite.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Sie erreichen die Kanzlei aus der Stadt Osnabrück mit dem Linienbus, Linie 71, 72 oder 473, Haltestelle Wulfter Turm.
Spezialfall: Eigentumswohnung oder Haus
Insbesondere, wenn es für die Mandanten um den Erhalt der eigenen Immobilie geht, gleich ob Eigentumswohnung oder Haus, ist eine individuelle und umfassende Schuldnerberatung notwendig. So finden wir gemeinsam noch eine Lösung, die es ermöglicht, das Eigenheim zu halten. Manche Fälle eignen sich für eine Umschuldung der Finanzierung und der sonstigen Schulden. Rechtsanwalt Stefan Westbunk verfügt über langjährige Kontakte zu Spezialisten für Immobilienfinanzierungen, mit deren Hilfe schon mehrfach eine positive Gesamtlösung mit einem Erhalt der Immobilie gefunden werden konnte. Dies ist zum Teil selbst dann noch möglich, wenn die Immobilie sich bereits in der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung befindet.
Wichtig: Die Lohnpfändung
Viele Schuldner sind von einer Lohnpfändung betroffen. Der Umgang mit Lohnpfändungen ist ein zentrales Element sowohl bei außergerichtlichen Lösungen wie auch im Rahmen der Insolvenz und des Restschuldbefreiungsverfahrens. Die Lohnpfändung ist oftmals der Anlass für Mandanten, sich an die Schuldnerberatung in Osnabrück zu wenden.
Die persönliche Pfändungsfreigrenze ist einerseits für den Schuldner eine sehr wichtige Größe, die festlegt, welcher Teil seines Einkommens ihm monatlich für Miete und Lebensunterhalt verbleibt. Andererseits regeln die Pfändungsvorschriften und insbesondere die Pfändungstabelle für Gläubiger, welcher Teil des Einkommens des Schuldners zur Schuldentilgung zur Verfügung steht.
Den Schuldner ist während der gesamten Dauer der Insolvenz und des Restschuldbefreiungsverfahrens dazu verpflichtet, den Pfändungsbetrag an den Insolvenzverwalter bzw. den Treuhänder abzuführen.
Für Schuldner sind neben der aktuellen Pfändungstabelle auch die weiteren Freibeträge zu beachten, die der Pfändung nicht unterworfen sind. Unpfändbar sind zum Beispiel
- Weihnachtsvergütungen ganz oder teilweise,
- das Urlaubsgeld oder auch
- die Hälfte der für Überstunden gezahlten Vergütung.
Netzwerkpartner der Schuldnerberatung aus Osnabrück
Rechtsanwalt Westbunk verfügt über ein qualifiziertes Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Notaren, Finanzierungsberatern und anderen Fachleuten im Raum Osnabrück und darüber hinaus, die im Bedarfsfall im Rahmen der Schuldnerberatung hinzugezogen werden können.
Insbesondere die Zusammenarbeit mit Spezialisten im Bereich von Umfinanzierungen ermöglicht es Rechtsanwalt Westbunk immer wieder, Insolvenzverfahren für seine Mandanten zu vermeiden.
Rechtsanwalt Westbunk bei Insolvenz Anwalt 24
Rechtsanwalt Stefan Westbunk ist seit 2009 Schuldnerberater und Insolvenzberater bei Insolvenz Anwalt 24.
Er hat zusammen mit den Rechtsanwälten Hans Müller und Matthias Göbel das Netzwerk Insolvenz Anwalt 24 als bundesweiten Verbund von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufgebaut, die in der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung auf Seiten der Schuldner tätig sind.
Heute gestaltet er als Vorstandsmitglied des Insolvenz Anwalt 24 e. V. die Geschicke des Netzwerkes von Osnabrück aus maßgeblich mit.