Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz und Sanierung

Hans Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
1. Vorsitzender Insolvenz Anwalt 24 e.V.
Weidenkellerstraße 6
90443
Nürnberg
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Lebenslauf Rechtsanwalt Hans Müller
Ihre Ansprechpartner bei Regelinsolvenz und Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz

Alin Wellmann
Rechtsanwalt
Weidenkellerstraße 6
90443
Nürnberg
Insolvenzberatung und Schuldnerberatung in Nürnberg
Finanzielle Probleme können weitreichende Folgen haben. Emotional befinden sich unsere Mandanten oftmals in einer Extremsituation mit Existenzängsten. Doch Verzweiflung ist fehl am Platze, denn es gibt immer Möglichkeiten die Schulden in den Griff zu bekommen und wieder schuldenfrei zu werden. Diese diskutieren wir sehr ausführlich mit Ihnen in unserer Kanzlei in Nürnberg.
Die Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen beraten Sie kompetent und umfassend au dem Weg aus den Schulden. Wir prüfen zunächst die Chancen einer Insolvenzvermeidung. Dies ist immer die erste Option. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so begleiten wir Sie durch das Privatinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren. Ob geschäftlich oder privat - bei uns ist jeder Mandant willkommen und genießt eine ausführliche, auf den Einzelfall zugeschnittene Schuldnerberatung.
Eine Auswahl unserer Rechtsgebiete
- Insolvenzrecht
- Sanierungsberatung
- Insolvenz- und Steuerstrafrecht
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Existenzgründungsberatung
Mit der Insolvenz endet Ihre Selbstständigkeit nicht zwangsläufig! Wir finden die optimale Lösung für einen schuldenfreien Neubeginn.
Bei uns sind Schuldner willkommen: wir helfen Ihnen!
Motivation, Fachkunde und eine hervorragende interne Kommunikation sind drei tragende Säulen, wenn es um die Betreuung unserer Insolvenzmandate geht. Vielseitige Erfahrungen und spezielle Schulungen bereiten unsere Sachbearbeiter für jeden individuellen Fall bestens vor. Sie sind dementsprechend Ihre wichtigen Ansprechpartner, wenn es zur Sammlung und Analyse Ihrer Daten für Insolvenzantrag und die außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt.
Die Vermeidung von Insolvenzen von Vornherein ist unser besonderes Anliegen. Es erfolgt also für jeden Fall eine Prüfung aller Schulden- und Einkommensverhältnisse, um zu klären, ob sich eine Sanierung für Sie durchführen lässt. Die in der Schuldnerberatung durchgeführte, professionelle und exakte Schuldenbereinigung wirkt bereits als deutliche Entlastung für die Mandanten.
Die Sanierungsbemühungen für Ihr Unternehmen lassen sich oftmals durch die Beantragung eines sog. Schutzschirmverfahrens erleichtern. Dieses Verfahren garantiert Ihnen einen dreimonatigen Vollstreckungsschutz zur Vorbereitung und Vorlage eines Insolvenzplans, der die Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.
Das Insolvenzverfahren an sich wird erst als letzte Option eingesetzt, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Auch hier ist aber mit dem möglichen Antrag auf Eigenverwaltung ein Instrumentarium geschaffen worden, das unternehmerische Initiative zur Rettung des Unternehmens erlaubt. Wir beraten Sie gerne, um gemeinsam den bestmöglichen Weg für Sie zu finden!
Ihre Schuldenfreiheit ist unser Ziel
Wir wollen, dass Sie so schnell wie möglich schuldenfrei sind und ohne Geldsorgen ruhig schlafen können.
Neben der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und Sanierung prüfen wir auch die Möglichkeiten einer Eigenverwaltung in der Insolvenz sowie des Insolvenzplanverfahrens. Mithin ist zu untermauern, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht das Ende Ihrer selbstständigen Tätigkeit bedeutet, sondern Ihnen eine neue Möglichkeit bietet sich zu entschulden und in eine erfolgreiche Zukunft zu starten.
Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung
Ein Insolvenzplanverfahren ist ein Mittel um eine vorzeitige und schnelle Restschuldbefreiung zu erreichen. Hier sind die gute Vorbereitung des Insolvenzplans, Verhandlungsgeschick und Erfahrung eines spezialisierten Anwalts dringend notwendig.
Bei einer Eigenverwaltung durchlaufen Sie ein Insolvenzverfahren, ohne das Sie und Ihre Firma durch einen Insolvenzverwalter entmachtet werden. Sie bleiben zwar unter Überwachung, aber selbst handlungsfähig. Wir stehen Ihnen als Berater zur Seite.
Ihr Anwalt Hans Müller
Seit 1985 ist Hans Müller als Rechtsanwalt passioniert und mit Leidenschaft im Beruf tätig. Die Interessen des Mandantensehen für ihn immer mi Mittelpunkt der Arbeit.
Bereits im Jahr 1995 erhielt Rechtsanwalt Hans Müller den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“. In der Folgezeit baute er seine Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts aus und absolvierte zahlreiche Fortbildungen.
Seit 2009 ist Hans Müller offiziell mit dem Titel des „Fachanwalts für Insolvenzrecht“ betraut.
Im gleichen Jahr gründete er den bundesweit tätigen Verein Insolvenz Anwalt 24 e.V., einem Netzwerk von fast 50 Anwaltskanzleien, die auf Insolvenz- und Schuldnerberatung spezialisiert sind. Hans Müller ist von Beginn an als 1. Vorsitzender aktiv.
Die Kanzlei in Nürnberg
In den vergangenen Jahren konnte sich die Kanzlei um Hans Müller verstärkt auf den Bereich der Insolvenzmandate spezialisieren. Über 2.500 Regel-, Privatinsolvenzen und Sanierungen konnten im Netzwerk der Nürnberger Schuldnerberatung und Kanzlei übernommen werden.
Zum Team gehören Rechtsanwalt Alin Wellmann als besonderer Spezialist und Insolvenzberater, der mit seinem Erfahrungsschatz im Rahmen der Schuldnerberatung für die Nürnberger Mandanten überaus wertvoll ist.
Veröffentlichungen
Hans Müller, Gründer von Insolvenz Anwalt 24, verfasst regelmäßig Beiträge und Artikel für Print- und Online-Medien. Finden Sie hier eine Auswahl aktueller Artikel zu insolvenzrechtlichen Themen:
Kommen Sie nach Nürnberg
In Nürnberg stehen Ihnen unsere kompetenten Sachbearbeiter werktags telefonisch unter der Telefonnummer 0911 / 99 45 210 zur Verfügung. Mit Ihnen werden Sie auch Ihren Termin bei uns vereinbaren – gern auch kurzfristig!
Inmitten von Nürnberg gelegen, erreichen Sie uns bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto. Schauen Sie in den Routenplaner für mehr Informationen.
Weitere Rechtsgebiete
Bei der Schuldnerberatung treten in einigen Fällen Probleme ans Tageslicht, die mithilfe anderer Rechtsgebiete wie beispielsweise dem Straf- oder dem Steuerrecht geklärt werden müssen. Da die Kanzlei auch dabei langjährige Kompetenzen aufweist, sind Sie in sicheren Händen. Sollte sich doch einmal ein sehr spezieller Fall ergeben, können Sie von unserem weitreichenden Experten-Netzwerk profitieren.
Übrigens: Auch wenn Sie klassische steuerrechtliche Tätigkeiten von Finanzbuchführungen bis zu Jahresabschlüssen von uns durchführen lassen möchten, sind wir gern Ihr Partner. Ebenso beraten wir Sie gern zur Existenzgründung bzw. der Neugründung nach dem Insolvenzfall. Sprechen Sie uns auch hier einfach an – wir helfen Ihnen gern weiter!