Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

André Korte
Sachbearbeiter
Geprüfte Insolvenzfachkraft
Rathausplatz 21-23
58507
Lüdenscheid
02351 3653-38
02351 3653-39
Ihr Insolvenz- und Schuldnerberater in Lüdenscheid
Aus einer finanziellen Not heraus ergeben sich eine Vielzahl von wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen. Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert bietet sowohl in Sachen Schuldnerberatung als auch bei allen Fragen rund um die Privat- und Regelinsolvenz umfassende Unterstützung. Im Fokus steht dabei eine kompetente und menschliche Beratung, die in Kombination mit einer schnellen Abwicklung sowohl Unternehmen, Selbstständigen als auch Verbrauchern den Weg aus der Schuldenfalle ebnet.
Durch die regelmäßige Bestellung als Sachverständiger und Insolvenzverwalter besitzt Dr. Martin Plappert umfangreiche praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht. Sein Aufgabengebiet umfasst die Schuldnerberatung nebst außergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan und ggf. der Erstellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz- sowie Privatinsolvenzverfahren). Auch die die Insolvenzverwaltung übernimmt Rechtsanwalt Plappert.
Wir unterstützen Sie mit einer verlässlichen, ordentlichen und umfassenden Beratung, um Ihnen schnell einen Weg aus der Schuldenfalle zu ebnen.
Wir helfen Ihnen in diesen Bereichen
- Insolvenzrecht
- Krisen-/Sanierungsberatung
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- GmbH-Recht
- Factoringrecht
Persönlicher Beratungstermin in unserer Kanzlei
Ein Besuch in der Kanzlei von Rechtsanwalt. Dr. Martin Plappert lohnt sich für Sie in vielen Fällen:
- Als Gesellschafter oder Geschäftsführer in der Unternehmenskrise benötigen Sie eine Beratung zur Sanierung und zur Vermeidung von Haftungsrisiken. Dr. Plappert liefert Ihnen Handlungsempfehlungen, um etwaige Gefahren im Vorfeld zu erkennen und hieraus resultierende Nachteile zu vermeiden.
- Dr. Plappert überprüft für Gläubiger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung insolventer Unternehmen als auch gegen den Insolvenzverwalter. Er hilft Gläubigern mit und ohne Sicherheiten bei der Forderungsdurchsetzung in der Insolvenz des Schuldners, bis hin zur Forderungsanmeldung. Zudem berät er Sie über die Möglichkeiten der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 22a InsO.
- Zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ist am 01.03.2012 ein sog. Schutzschirmverfahren eingeführt worden. Dr. Martin Plappert erstellt hierfür die Bescheinigung nach § 270b InsO.
- Als überschuldete Privatperson benötigen Sie eine umfassende und vollumfängliche Beratung sowie außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne. Diese reichen bis hin zur Erstellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren).
- Aus Ihrer finanziellen Lage entstehen anknüpfende Fragen z.B. zu Kündigungen von Mietverhältnissen wegen Zahlungsrückständen oder Kündigung von Arbeitsverhältnissen wegen eingetretener Insolvenz. Durch die Partnerschaft mit der Anwaltssozietät Bergfeld & Partner in Lüdenscheid erhalten Sie zu Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten fachkundige Antworten.
Über Dr. Martin Plappert
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der anschließenden Promotion im Fachbereich Steuerrecht wurde Dr. Martin Plappert als Rechtsanwalt zugelassen. Er erbrachte den erfolgreichen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse zum Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Steuerrecht" sowie "Fachanwalt für Insolvenzrecht". Er ist zugelassener Insolvenzverwalter am Amtsgericht Hagen.
Dr. Martin Plappert hat im Insolvenzanfechtungsrecht umfangreiche Erfahrungen vorzuweisen, da er zum einen als Insolvenzverwalter selbst Ansprüche durchsetzt und zum anderen für Anfechtungsgegner Ansprüche gegen Insolvenzverwalter abwehrt. Zur allgemeinen Weiterbildung nimmt er am jährlichen Verbraucherinsolvenztag sowie am Insolvenzrechtstag teil.
Unsere Kanzlei in Lüdenscheid
Von seiner Kanzlei in Lüdenscheid aus betreut Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert den Landgerichtsbezirk Hagen und seine Mandanten aus dem Großraum Hagen.
Durch die Partnerschaft mit der Anwaltssozietät Bergfeld & Partner stehen zusätzlich 45 Mitarbeiter bestehend aus Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwälte für Arbeitsrecht bei weiterführenden Fragen zur Verfügung. Diese können auf einen langen Erfahrungsschatz der Anwaltssozietät zurückgreifen, die übrigens bereits seit 1908 besteht.
Auch für Unternehmer bietet ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht umfassende Beratung in derart gelagerten Rechtsfragen, die Inhalt einer Sanierungsberatung oder Liquidation werden können.
Kosten bei Sanierung und Insolvenz
Bei einer Insolvenz- oder Sanierungsberatung sind der Arbeitsaufwand und die daraus resultierenden Kosten in den meisten Fällen im Vorfeld schwer zu beziffern. Hier ist im Einzelfall nach einem ersten Gespräch eine im Verhältnis stehende Gebührenvereinbarung zu treffen. Diese wird sich in der Regel an den Zielen, den vorhandenen Gegebenheiten und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit orientieren.
Bei der Schuldnerberatung in Privatinsolvenzen kann zumeist eine pauschale Honorarvereinbarung getroffen werden, da die Vorgehensweise hier oftmals schematisiert ist. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung (Tel.: 02351 3653-38).
So erreichen Sie uns in Lüdenscheid
Die Beratungstermine finden in der Regel in den Büroräumen der Anwaltssozietät Bergfeld & Partner statt. Bei Bedarf können diese auch in der Zweigstelle der Sozietät in Menden erfolgen. Die Kanzlei befindet sich in Lüdenscheid in der Nähe des Rathauses. Bei Vorortterminen ist ein Mandantenparkplatz in der Nähe des Hauptbahnhofes zu finden.
Unverbindliche Kontaktaufnahme
Weiterführende Informationen oder einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Telefonnummer 02351 3653-38, gerne auch in englischer Sprache. Je nach Dringlichkeit Ihres Anliegens kann ein Beratungstermin telefonisch, in der Kanzlei oder auch bei Ihnen vor Ort flexibel vereinbart werden.
Innerhalb der üblichen Telefonzeiten zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr) können Termine abgestimmt werden. Für einen Erstberatungstermin sollten Sie etwa 30 Minuten bis eine Stunde Zeit einplanen, um eine umfassende, kompetente Aufnahme Ihres Anliegens gewährleisten zu können.