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    Insolvenz Anwalt 24 Lübeck

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    Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

    Rechtsanwalt Ralf Höfer Schuldnerberatung Kiel

    Ralf Höfer

    Rechtsanwalt seit 1998
    Zugelassener Insolvenzverwalter an mehreren Amtsgerichten
    Arbeitsrecht: Erfolgreicher Nachweis besonderer Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrechtrecht" im Jahr 2002
    Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen

    Kronsforder Allee 27
    23560 Lübeck

    0431-94 0 99
    0431-96 0 28

    E-Mail senden
    Internet
    Impressum Lebenslauf Rechtsanwalt Ralf Höfer

    Ihr Insolvenz- und Schuldnerberater in Lübeck

    Wenn Sie allein nicht mehr aus der Schuldenfalle kommen, steht Ihnen Rechtsanwalt Ralf Höfer mit all seiner Erfahrung zur Seite. Schon in früher Jugend musste Rechtsanwalt Höfer als mittelbar Betroffener selbst erste Erfahrungen mit dem damals geltenden Konkursrecht machen. Diese bleibenden Eindrücke weckten bei ihm das Interesse für das Rechtsgebiet „Insolvenzrecht“. Sie stellen somit heute den Antrieb dar, seine von Krisen und Insolvenz betroffenen Mandanten zu beraten, ihnen neue Perspektiven und Horizonte aufzuzeigen und aus der Schuldenfalle herauszuhelfen.

    Rechtsanwalt Höfer verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Schuldner- und Insolvenzberatung. Er berät und vertritt in Lübeck zumeist selbstständige Unternehmer, aber auch private Schuldner im Rahmen von Sanierungs- und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren sowie bei Regelinsolvenz- bzw. Privatinsolvenzverfahren. Daneben werden auch Gläubiger und andere Beteiligte von ihm vertreten.

    Melden Sie sich bei uns. Denn: Es ist nie zu früh und selten zu spät!

    Ralf Höfer

    In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen:

    • Insolvenzrecht für Privatleute und Unternehmer
    • Arbeitsrecht
    • Mietrecht

    Persönlicher Beratungstermin bei unserer Schuldnerberatung Lübeck

    Wir stehen Ihnen für einen Besprechungstermin gern zur Verfügung. Vor allem in den folgenden Situationen können wir schnell und unverbindlich ein Gespräch vereinbaren: Wenn

    • Sie finanzielle Sorgen bzw. Schulden haben,
    • Sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet sind,
    • Ihre Konten deutlich überzogen sind,
    • Ihre Konten, Giro- und/oder Kreditkarten bereits gesperrt sind,
    • (gelbe) Briefumschläge ungeöffnet liegen bleiben,
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden oder gar schon in Gange sind,
    • der Gerichtsvollzieher bei Ihnen schon ein- und ausgeht,
    • Sie nachts vor Sorge um die Zukunft kein Auge mehr zu bekommen.

    Sofern Sie mit der Situation schlicht nicht mehr fertig werden, scheuen Sie sich nicht, Rechtsanwalt Höfer anzurufen. Wir finden eine Lösung!

    Unsere Kanzlei in Lübeck

    Rechtsanwalt Ralf Höfer gründete seine eigene Kanzlei im Jahr 2001 in Kiel. Seit Januar 2016 unterhält er darüber hinaus eine Zweigstelle in Lübeck im Büro des Kollegen Rechtsanwalt Frank Kramer, so dass er Sie nach entsprechender Terminsvereinbarung auch hier vor Ort beraten kann.

    Über Ralf Höfer

    Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften ist Rechtsanwalt Ralf Höfer bereits seit 1998 schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht tätig, zunächst als angestellter Rechtsanwalt.
    In einer großen und überregionalen Hamburger Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei beschäftigte er sich intensiv mit dem Gebiet der Insolvenzverwaltung. Hier absolvierte er auch den Fachlehrgang „Konkursrecht“, welcher dem heutigen Fachanwaltslehrgang „Insolvenzrecht“ entspricht.

    Mit der Gründung seiner eigenen Kanzlei im Jahre 2001 ist Ralf Höfer dazu übergegangen, als Schuldnerberater und Rechtsanwalt selbständige Unternehmer sowie Privatpersonen bei Insolvenz und Sanierung zu beraten. Seine besondere Kompetenz und fachliche Expertise haben schon vielen Mandanten dabei geholfen, aus der Schuldenfalle zu entkommen und die Restschuldbefreiung endlich auf den Weg zu bringen.

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    So finden Sie uns in Lübeck

    Die Zweigstelle unserer Kanzlei in Lübeck erreichen Sie bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Nehmen Sie hierzu die Buslinie 2 und fahren Sie bis zur Haltestelle „Beethovenstraße“. Ebenso können Sie die Linien 11 und 21 nutzen. Von der Haltestelle „Burckhardt Gymnasium“ erreichen Sie Ihre Schuldnerberatung Lübeck in nur wenigen Gehminuten.

    Möchten Sie lieber mit dem PKW anreisen? Auch das ist durch die gute Verkehrsanbindung kein Problem. Parkplätze stehen Ihnen direkt vor der Kanzlei kostenfrei zur Verfügung. Der folgende Routenplan verrät Ihnen den kürzesten Weg zu Ihrer Schuldnerberatung:

    Den Weg zu Rechtsanwalt Ralf Höfer (Kanzlei Frank Kramer & Coll.) in Lübeck finden Sie mit Hilfe des Routenplaners.

    Alt
    Routenplaner

    Das Beratungsgespräch und der Verlauf des Mandats

    In einem ersten Gespräch, das ca. 1 – 1½ Std. dauern wird, wird Rechtsanwalt Höfer mit Ihnen Ihre Situation analysieren, den Ursachen der finanziellen Krise auf den Grund gehen und erste mögliche Lösungsansätze aufzeigen. Dazu bringen Sie, wenn möglich, bitte folgendes mit:

    • Vermögensaufstellung,
    • Gehalts- oder andere Einkommensnachweise,
    • Gläubiger-/Schuldenliste.

    Für den Unternehmer geht es wie folgt weiter:

    Rechtsanwalt Höfer prüft zunächst, ob es sich aufgrund der Verschuldenssituation lohnt, (nochmals) außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu verhandeln oder ob ein Insolvenzantrag bereits unausweichlich geworden ist. Ist ersteres der Fall, setzt er sich mit den Gläubigern in Verbindung und unterbreitet ihnen nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen ein Vergleichsangebot.

    Scheitert dieses oder lohnt es sich schon vorab nicht, bereitet er einen Insolvenzantrag für Sie vor. Es wird eingehend besprochen, was eine Insolvenz für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet, mit welchen Einschnitten Sie zu rechnen haben, aber auch, welche Chancen die Insolvenz häufig durchaus bietet.

    Nach Antragstellung führt Rechtsanwalt Höfer mit Ihnen gemeinsam ein informelles Vor- oder Erstgespräch mit dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. Während des gesamten Verfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase bleibt Rechtsanwalt Höfer der vertraute Ansprechpartner an Ihrer Seite. Am Ende all dessen sind Sie Ihre Schulden los!

    Für die Privatperson geht es wie folgt weiter:

    Zunächst ist zwingend ein so genanntes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsanwalt Höfer erfragt bei den Gläubigern den Stand der aktuellen Schulden und unterbreitet diesen auf Grundlage Ihres Einkommens ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsangebot. Scheitert das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, erstellt Rechtsanwalt Höfer mit Ihnen einen Insolvenzantrag und reicht diesen beim zuständigen Amtsgericht ein.

    Auch hier informiert und berät er Sie über Ihre Pflichten und Rechte sowie über die Chancen, die aus einem solchen Verfahren erwachsen können. Auch Privatpersonen bleibt Rechtsanwalt Höfer während der gesamten Verfahrensdauer und der anschließenden Wohlverhaltensphase als vertrauter Ansprechpartner erhalten. Am Ende steht die Restschuldbefreiung!

    Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Mietrecht

    Als Sohn eines selbständigen Handwerkers hat Rechtsanwalt Höfer schon früh auch erste Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht und dem Mietrecht machen dürfen und dahingehende Kenntnisse stets weiter vertieft. So hat er unter anderem den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Er ist dabei spezialisiert auf die Beratung von kleinen und mittelständischen Familienunternehmen.

    Die Verzahnung dieser Rechtsgebiete gerät dem Mandanten besonders zum Vorteil, wenn es beispielsweise um Mietrechtsangelegenheiten bei Insolvenz des Vermieters oder um arbeitsrechtliche Themen/Auseinandersetzungen im Insolvenzfall des Arbeitgebers geht.

    Zukunfts- und lösungsorientiertes Arbeiten

    Ausgesprochenes Ziel der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Höfer auf dem Gebiete der Schuldner- und Insolvenzberatung ist es, durch individuell angepasste Lösungsmodelle den Mandanten aus der wirtschaftlichen Krise, also der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung herauszuhelfen.

    Er möchte ihnen Wege aufzeigen, wieder oder weiterhin erfolgreich selbständig tätig oder auch einfach nur schuldenfrei sein zu können. Wege dahin können sowohl über eine außergerichtliche Sanierung, über ein normales Insolvenzverfahren oder auch über ein Insolvenzplanverfahren gehen. Am Ende soll Befreiung von sämtliche Schulden stehen.

    Nicht zuletzt wegen seiner persönlichen Erfahrungen mit der Insolvenz verfügt Rechtsanwalt Höfer über ein hohes Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen und kann sich sowohl in die sachliche als auch die emotionale Situation des Mandanten gut hineindenken. Er ist dem Mandanten daher stets ein vertrauensvoller Ansprechpartner, wenn es um finanzielle Probleme und deren Lösung geht.

    Rechtsanwalt Höfer hält Ihnen den Rücken frei und verhandelt für Sie

    • mit Gläubigern und/oder deren Vertretern,
    • mit dem Finanzamt und mit Krankenkassen,
    • mit Gerichtsvollziehern und andere Vollstreckungsbeamten sowie
    • mit Insolvenzverwaltern
    • und anderen mehr,

    um für Sie optimale Voraussetzungen für einen Neustart zu gewinnen. Dabei ist und bleibt er Ihr Ansprechpartner vor, während und nach einem Insolvenzverfahren.

    Häufig gestellte Fragen und deren Beantwortung

    Rechtsanwalt Höfer kann aufgrund seiner umfangreichen Erfahrungen und fundierten Kenntnisse zu folgenden, immer wieder gestellten Fragen und Probleme Antworten und Lösungen anbieten:

    • Haftet der Ehepartner/Lebenspartner des/r Schuldners/Schuldnerin mit?
    • Haften Kinder und/oder Eltern des/r Schuldners/Schuldnerin mit?
    • Kann man seine im Eigentum stehende Wohnimmobilie erhalten und wenn ja, wie?
    • Kann man das Unternehmen erhalten und fortführen? Was sind ggf. die Bedingungen dafür?
    • Was bleibt dem Schuldner vom neu verdienten Einkommen?
    • Für was haftet der Unternehmer unter Umständen unbegrenzt auch nach Restschuldbefreiung?
    • Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich? Wenn ja, für was und unter welchen Voraussetzungen?
    • Haftet der GmbH-Gesellschafter persönlich? Wenn ja, für was und unter welchen Voraussetzungen?
    • Gibt es neben der zivilrechtlichen Haftung für Schulden ggf. auch eine strafrechtliche Haftung? Falls ja, wofür? Wie kann man dieser Haftung entgehen, ihr vorbeugen oder sie zumindest mildern?

    Tätigkeit als Lehrbeauftragter bzw. Dozent

    Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Ralf Höfer bereits seit über zehn Jahren als Lehrbeauftragter an verschiedenen Instituten und Hochschulen tätig und lehrt dort vor allen in den Gebieten des Arbeits-, Insolvenz- und Mietrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Über diese Fachbereiche hält er darüber hinaus häufig Vorträge bei Handels- und Gewerbevereinen, Handwerkskammern, aber auch in Unternehmen.

     

    Insolvenz Anwalt 24 Lübeck

    Rechtsanwalt Ralf Höfer ist als Schuldner- und Insolvenzberater seit Februar 2010 Mitglied des Insolvenz Anwalt 24 e.V., einem bundesweitem Netzwerk von anwaltlichen Schuldnerberatern und dort nunmehr als Vorstandsmitglied aktiv.

    Weitere Informationen oder einen Beratungstermin – den wir kurzfristig einräumen können - erhalten Sie unter der Telefonnummer 0431 94 0 99. Rechtsanwalt Ralf Höfer freut sich auf Ihren Anruf.

     

    ©2025 - insolvenzanwalt24.de

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