Beratung bei Schulden und finanziellen Problemen
Immer mehr Bürger geraten in die Schuldenfalle. Doch was ist zu tun, wenn die Schulden erdrückend werden? Eine kompetente Schuldnerberatung kann einen Ausweg aus der finanziellen Krise ermöglichen.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um ein individuelles Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, oder rufen Sie uns unter 0800 90 20 900 (kostenlose Rufnummer) an. Oder finden Sie in unserer Standortübersicht den passenden Anwalt in Ihrer Region. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Begriffsklärung Schuldnerberatung und Schuldenberatung
Die Begriffe „Schuldnerberatung“ oder „Schuldenberatung“ sind ebenso wie der Begriff „Insolvenzberatung“ nicht einheitlich definiert oder gesetzlich geschützt. Unter „Schuldnerberatung“ oder „Schuldenberatung“ wird meistens die Beratung von Privatpersonen bei Schulden und finanziellen Problemen verstanden. Bietet ein Insolvenzverfahren den einzigen Ausweg aus der Schuldenfalle, schließt sich der Schuldenberatung die Insolvenzberatung an.
Obwohl „Schuldnerberatung“ häufig mit den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen als einem Teilbereich der Sozialberatung gleichgesetzt wird, gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung „Schuldnerberater“ oder „Schuldnerberatung“. Das führt dazu, dass grundsätzlich Jeder Beratungen bei Schulden oder finanziellen Problemen durchführen darf.
Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von gewerblichen Schuldnerberatern, welche die Notsituation von Schuldnern ausnutzen und ihre Beratungsleistungen verkaufen, ihnen jedoch kaum bis überhaupt nicht weiterhelfen.
Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans hat der Gesetzgeber jedoch deutliche Einschränkungen gemacht, da sich Schuldner hierzu nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung an eine „geeignete Person oder Stelle“ wenden müssen. Dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch ist die Voraussetzung dafür, in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren zu gelangen.
Die Festlegung dieser „geeigneten Personen oder Stellen“ wird von den einzelnen Bundesländern auf Landesebene geregelt. Als „geeignete Personen“ sind unter anderem Rechtsanwälte und Steuerberater anerkannt, während „geeignete Stellen“ sich zumeist auf die Schuldnerberatungsstellen beziehen, die in der Regel von Kommunen oder karitativen Gemeinschaften eingerichtet werden. In diesem Verständnis kann also zwischen der „anwaltlichen“ und der „sozialen“ Schuldnerberatung unterschieden werden.
Ursachen der Überschuldung
Die Ursachen der Überschuldung können vielfältig sein.
Wo ist die Grenze zwischen Verschuldung und Überschuldung?
Zunächst sind Schulden nichts Negatives. Sie werden erst dann zur Belastung, wenn die notwendigen Mittel zur Schuldendeckung nicht mehr getragen werden können. Dies geschieht z. B. häufig durch den Verlust der Arbeitsstelle und den damit verbundenen Wegfall des Einkommens.
Aber nicht immer ist der Weg in die Schuldenspirale unverschuldet. So führt beispielsweise oft auch eine Überschätzung der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit zu einer übergroßen Schuldenanhäufung.
Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre bestehenden Schulden zu reduzieren und Sie unter Umständen von Ihren Schulden befreien. Ein dauerhaftes Entkommen aus der Schuldenfalle setzt jedoch auch immer die Bereitschaft voraus, das eigene Verhalten zu ändern und die Ursachen der Überschuldung auszuschließen.
Unsere Tätigkeiten im Rahmen der „Schuldnerberatung“
1. Beratungsgespräch
Das erste Beratungsgespräch stellt den zentralen Punkt der Schuldnerberatung dar. Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten beraten wir Sie auf der Basis Ihrer persönlichen und finanziellen Situation über Ihre Optionen. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen und informieren Sie über den Ablauf des Verfahrens, die zu erwartenden Kosten des Verfahrens, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und vieles mehr.
2. Anschreiben der Gläubiger und außergerichtliche Schuldenbereinigung
Nachdem wir sämtliche für die Schuldnerberatung benötigten Informationen und Unterlagen von Ihnen erhalten haben, schreiben wir Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse fertigen wir anschließend einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie an und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen.
Wenn nicht alle Gläubiger diesem Vorschlag Ihre Zustimmung geben, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann beginnen für uns die Tätigkeiten im Rahmen der „Insolvenzberatung“.
Kosten der Schuldnerberatung
Bei Privatpersonen richten sich die Kosten in der Regel nach der Anzahl Ihrer Gläubiger.
Beratungshilfe bei Schuldnerberatung
Zu Beginn des Verfahrens prüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Die Gewährung von Beratungshilfe hängt vom jeweils zuständigen Amtsgericht ab.
In der Praxis werden Anträge auf Beratungshilfe immer häufiger mit dem Verweis auf die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen abgelehnt. Bei diesen – meist karitativen – Beratungsstellen müssen Schuldner teilweise jedoch bis zu mehrere Monate lange Wartezeiten in Kauf nehmen, ehe sie einen Beratungstermin und somit aktive Hilfe erhalten.
Beachten Sie: gerade in finanziell schwierigen Situation ist es sehr wichtig, keine wertvolle Zeit zu verlieren. Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf! Nutzen Sie unsere Standortübersicht, um den passenden Anwalt in Ihrer Region zu finden. Wir helfen Ihnen weiter!