Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan

Versuch der Schuldenbereinigung durch einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Vor Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages muss ein Schuldner laut Insolenzordnung nachweisen, dass er innerhalb der vorangegangenen 6 Monate eine Schuldenregulierung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit seinen Gläubigern versucht hat und diese gescheitert ist. Dieser Schuldenbereinigungsversuch darf nur von einer zur Schuldnerberatung geeigneten Person oder Stelle wie z. B. einem Rechtsanwalt durchgeführt und bescheinigt werden.

Bei dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch geht es zunächst darum, das Insolvenzverfahren zu verhindern. In dieser Phase werden zunächst sämtliche Gläubiger angeschrieben, über das Insolvenzverfahren informiert und gebeten, uns Ihre Forderungen mitzuteilen. Dies ist die Basis für den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag.

Vergleichsvorschlag beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Nachdem wir sämtliche Gläubigerforderungen aufgenommen und das Vermögen des Schuldners festgestellt haben, versuchen wir in oft zähen Verhandlungen mit den Gläubigern eine vergleichsweise Regelung zu erzielen. Wenn der Schuldner noch Vermögen besitzt, so dass er den Gläubigern zumindest teilweise Zahlungen anbieten kann, bieten wir den Gläubigern eine entsprechende Abfindungsquote an. Dieser Vergleichsvorschlag sieht in der Regel eine monatliche Zahlung für die Dauer von 72 Monaten oder eine Einmalzahlung vor. Bei einer angebotenen Quote von 50 % würde der Schuldner beispielsweise die Hälfte seiner Verbindlichkeiten begleichen, wenn der Gläubiger auf den Rest seiner Forderung verzichtet.

Hier verdeutlichen wir den Gläubigern, dass diese in der Regel besser gestellt sind, wenn ein Insolvenzverfahren vermieden werden kann. Zudem weisen wir hartnäckige Gläubiger darauf hin, dass sie im Verbraucherinsolvenzverfahren zur Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan gezwungen werden können.

So erreichen wir oftmals, dass sich die Gläubiger mit relativ geringen monatlichen Zahlungen zufrieden gegeben haben und auf große Teile ihrer Forderung verzichten.

Wenn der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, Zahlungen anzubieten, ist in der Praxis auch ein Nullplan zulässig.

Stimmen die Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zu, sind unsere Tätigkeiten an dieser Stelle beendet.

Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs

Wenn der außergerichtliche Vergleichsversuch scheitert, stellen wir beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenzantrag und leiten damit das Verbraucherinsolvenzverfahren ein.

Beratungshilfe bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Übrigens: Teilweise wird Beratungshilfe für die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung gewährt. Selbstverständlich prüfen wir für Sie, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. Bei der Gewährung der Beratungshilfe entstehen dem Schuldner keine Rechtsanwaltskosten.

In unserer Standortübersicht finden Sie sämtliche Standorte, an denen Insolvenzanwalt24 e.V. mit anwaltlichen Schuldner- und Insolvenzberatern vertreten ist. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen weiter!