Wohnrecht in der Insolvenz anfechtbar - aber wie kann man sich schützen?

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 02.03.2023 - Az. V ZB 64/21 – mit der Pfändbarkeit und Anfechtbarkeit eines Wohnrechts im Insolvenzverfahren beschäftigt. Im Ergebnis steht nun fest, dass das Wohnrecht durchaus angefochten werden kann und damit die Sicherheit des eigenen Zuhauses in Gefahr bringen kann. Doch wann gilt das und wie kann man sich davor schützen? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie ergreifen können, um Ihr Wohnrecht zu sichern.

1. Was ist ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht in der Insolvenz ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Aber was genau ist ein Wohnrecht und wie wirkt es sich in der Insolvenz aus? Grundsätzlich handelt es sich bei einem Wohnrecht um die Befugnis des Berechtigten, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar und damit in der Konsequenz auch nicht pfändbar. Gerät der Wohnrechtberechtigte in eine Privatinsolvenz, darf er demnach trotz laufender Insolvenz weiterhin in seiner Wohnung leben und muss nicht ausziehen. Dieses Wohnrecht kann jedoch ausweislich der neuerlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs anfechtbar sein, wenn es dazu geführt hat, dass die Gläubiger benachteiligt wurden. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter das Wohnrecht anfechten und den Schuldner auffordern auszuziehen.

2. Wann ist das Wohnrecht anfechtbar?

Das Wohnrecht ist grundsätzlich eine Möglichkeit, um auch in schwierigen finanziellen Situationen ein Zuhause zu haben. Doch was passiert, wenn man insolvent wird? Ist das Wohnrecht dann noch sicher? Leider nicht immer. Denn das Wohnrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens angefochten werden. Das bedeutet, dass es im Nachhinein für ungültig erklärt wird und somit auch nicht mehr schützt. Dies gilt immer dann, wenn eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt. Solche eine Konstellation liegt vor, wenn der ehemalige Eigentümer der Immobilie sich zuerst ein Wohnrecht eintragen lässt und die Immobilie dann an einen Dritten überträgt. Wird später ein Privatinsolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Eigentümers der Immobilie eröffnet, ist er zu diesem Zeitpunkt nur noch Wohnrechtinhaber und könnte sich darauf stützen, dass das Wohnrecht nicht übertragbar und damit auch nicht pfändbar ist. Dieser Art der Vermögenssicherung, um die Immobilie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, hat der Bundesgerichtshof aber jetzt einen Riegel vorgeschoben.

3. Kann man das Wohnrecht vor der Anfechtung schützen?

Es gibt allerdings Möglichkeiten, um sich vor den Konsequenzen einer Anfechtung des Wohnrechts zu schützen und insoweit das Wohnrecht zu erhalten. Eine davon ist die frühzeitige Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um das Wohnrecht abzusichern. Eine Option wäre beispielsweise die Übertragung des Wohnrechts auf eine andere Person, wie zum Beispiel den Ehepartner oder die Kinder. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Übertragung nicht als Verschleierung von Vermögen und Umgehung der Anfechtung gewertet werden kann. Entscheidend ist dabei unter anderem der Zeitpunkt der Übertragung und die Person des Berechtigten.

Fazit: Das Wohnrecht kann angefochten werden, aber es gibt Wege, um sich vor den Konsequenzen zu schützen

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Wohnrecht in der Insolvenz angefochten werden kann, wenn es im Vorfeld des Insolvenzverfahrens eingerichtet wurde und zu einer Gläubigerbenachteiligung führt. Doch es gibt Wege, wie sich Betroffene vor den Konsequenzen schützen können, um somit ein Stück Sicherheit im Hinblick auf die eigene Immobilie zu gewinnen. Die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist in Anbetracht der Fülle an Parametern, auf die es zu achten gilt, unumgänglich.