Antrag für Privatinsolvenz gestellt - und jetzt?

Nachdem der Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens gestellt wurde, wird mit Verfahrenseröffnung ein sogenannter Insolvenzverwalter bestellt. Die Bestellung eines Insolvenzverwalters erfolgt durch das zuständige Amtsgericht. In der Regel wird hierbei ein geeigneter Kandidat aus einer Liste von zugelassenen Verwaltern gewählt. Es empfiehlt sich jedoch auch für den Schuldner selbst, im Vorfeld bereits einen möglichen Verwalter in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls dem Gericht vorzuschlagen. Hierdurch kann eine bessere Zusammenarbeit zwischen beiden Beteiligten erreicht werden.

1. Was ist ein Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter ist im Grunde genommen die Hauptfigur in einem Insolvenzverfahren. Er wird vom Gericht mit entsprechenden Rechten und Befugnissen ausgestattet, z.B. das Recht der Einsichtnahme in die Unterlagen des Schuldners, des Betretens von Geschäftsräumen, der Einholung von Informationen bei Dritten, etc., damit er seinen ihm übertragenen Aufgaben auch gerecht werden kann. Die meisten Insolvenzverwalter sind vom Beruf Rechtsanwälte, es existieren aber durchaus auch Steuerberater, Wirtschafprüfer, u.Ä., die als Insolvenzverwalter tätig sind. Eine besondere Ausbildung ist hierfür nicht erforderlich. Ein Kandidat muss aber für die Listung bei den Insolvenzgerichten seine fachliche Geeignetheit nachweisen.

Die Hauptaufgabe eines Insolvenzverwalters liegt immer darin, die Vermögenswerte des Schuldners zu sichern, zu verwalten und zu verwerten sowie die pfändbaren Anteile des Einkommens des Schuldners einzusammeln. Die Erlöse aus der Vermögensverwertung und die pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners werden dann gerecht auf die Gläubiger verteilen. Zu den weiteren Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört unter anderem die regelmäßige Berichterstattung und Rechnungslegung gegenüber dem Gericht und sofern die Voraussetzungen vorliegen auch die Erstellung eines Insolvenzplans.

2. Aufgaben des Insolvenzverwalters im Kontext einer Privatinsolvenz

Auch in einem Privatinsolvenzverfahren nimmt der Insolvenzverwalter eine entscheidende Rolle ein. Seine Aufgabe ist es auch hier, einerseits die Vermögensmasse des Schuldners zu sichern und zu verwerten sowie den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners entgegen zu nehmen, um die Gläubiger sodann bestmöglich zu befriedigen. Dazu prüft er nicht nur die Angaben des Schuldners im Insolvenzantrag, sondern auch alle weiteren Unterlagen und Informationen von Dritten, z.B. vom Finanzamt, Arbeitgeber, etc., um ein vollständiges Bild der finanziellen Situation zu erhalten.

Im laufenden Insolvenzverfahren prüft er durchgehend die Einkommensverhältnisse des Schuldners, indem er die Einkommensnachweise, insbesondere die Lohnabrechnungen, anfordert, und die Kontoauszüge sichtet. Zudem überwacht er auch, ob der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt, v.a. ob er einer Erwerbstätigkeit nachgeht und seine Mitwirkungs- und Auskunftspflichten erfüllt.

3. Rechtsbeziehung des Insolvenzverwalters zum Schuldner im Kontext einer Privatinsolvenz

Das Wichtigste vorweg: Der Insolvenzverwalter ist weder rechtlicher Vertreter des Schuldners, noch hat er diesen in irgendeiner Weise rechtlich zu beraten. Hierfür benötigt der Schuldner einen eigenen verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt. Der Insolvenzverwalter ist zur Objektivität verpflichtet und steht im Grunde zwischen Schuldner und Gläubiger. Da er für eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu sorgen hat, darf er auf die Person des Schuldners keine Rücksicht nehmen, sondern pfändbares Einkommen und Vermögen des Schuldners zum Wohle der Gläubiger abgreifen. Dies sollten sich Schuldner stets vor Augen führen, auch wenn ein angenehmes Verhältnis zum Insolvenzverwalter auf menschlicher Ebene besteht und durchaus gutzuheißen ist.

4. Welche Vorteile bringt ein Insolvenzverwalter für die Gläubiger mit?

Der Insolvenzverwalter ist Ansprechpartner und Informationsquelle für die Gläubiger. Er sorgt aber auch dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gläubigergleichbehandlung gewahrt wird, indem der Erlös aus der Verwertung des vorhandenen Vermögens des Schuldners gerecht auf alle Gläubiger verteilt wird. Über Anfechtungsansprüche kann der Insolvenzverwalter Sondervorteile, die sich ein Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren gesichert hat, rückgängig machen und damit sicherstellen, dass die Vermögensmasse des Schuldners allen Gläubigern gleichmäßig zugutekommt.