Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines Insolvenzgrundes voraus. Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzgründe, nämlich die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

Die Zahlungsunfähigkeit ist dabei der am häufigsten vorliegende Insolvenzgrund. Was auch daran liegt, dass die Zahlungsunfähigkeit ein sogenannter allgemeiner Eröffnungsgrund ist, der sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmer und Gesellschaften sowie für jede Verfahrensart gilt. Die allermeisten Insolvenzverfahren werden demnach aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eröffnet.

Doch wann ist ein Schuldner oder ein Unternehmen zahlungsunfähig und wie prüft man, ob eine Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist?

Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit betrachtet man die Geldmittel des Schuldners, die zur Verfügung stehen, um die fälligen Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.

Es muss also eine Liquiditätsbilanz erstellt werden, aus der hervorgeht, inwieweit die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel die fälligen Verbindlichkeiten decken. Zu den liquiden Mittel gehören dabei Bargeld, Bankguthaben, kurzfristige Kredite und zu erwartende Geldzuflüsse aus Forderungen. Stellt man eine Liquiditätslücke fest, die aber in einem Zeitraum von drei Wochen wieder geschlossen werden kann, liegt keine Zahlungsunfähigkeit, sondern nur eine Zahlungsstockung vor. Hält die Liquiditätslücke hingegen länger als drei Wochen an und führt zu einer Unterdeckung von über 10 %, besteht eine Zahlungsunfähigkeit.

In besonderen Fällen lässt sich die Zahlungsunfähigkeit aber auch ohne Liquiditätsbilanz feststellen, nämlich dann, wenn der Schuldner sämtliche Zahlungen eingestellt hat. Dann wird die Zahlungsunfähigkeit gesetzlich vermutet.

Wie Sie sehen, ist die Prüfung des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit nicht ganz einfach, jedoch von enormer Wichtigkeit. Lassen Sie sich daher fachmännisch beraten. Ich bin Alin Wellmann, Rechtsanwalt in Nürnberg und schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht tätig. In der wirtschaftlichen Krise zählt jeden Minute. Zögern Sie nicht und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch.