Umwandlung der Lebensversicherung (Schadenersatz)

Grundsätzlich besteht ein Pfändungsschutz für Altersrenten und darin enthaltene Vermögen. Ihre Versicherung muss Ihnen eine Umwandlung der Lebensversicherung in eine pfändungssi-chere Altersrente immer ermöglichen!

Grundsätzlich besteht ein Pfändungsschutz für Altersrenten und darin enthaltene Vermögen. Ihre Versicherung muss Ihnen eine Umwandlung der Lebensversicherung in eine pfändungssichere Altersrente immer ermöglichen und das auch wenige Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode oder der Insolvenzantragstellung. Der Pfändungsschutz kann daher auch noch rückwirkend erreicht werden, wenn dieses Verlangen dem Versicherer vor Ablauf der Versicherungsperiode mitgeteilt wird.

Ihr Versicherer muss Sie daher hinsichtlich der Umwandlung beraten, aufklären und Ihnen Tarife mit Pfändungsschutz anbieten. Oftmals werden Ihnen aber Angebote gemacht, die keinen Pfändungsschutz vorweisen, diesen aber mit den Worten „wunschgemäß” oder „wie besprochen“ trotzdem suggerieren. Sie werden so in unpassende Tarife gelockt, die dem Wunsch des Pfändungsschutzes nicht nachkommen. Daneben beraten die Versicherungen oft auch nicht pflichtgemäß und fehlerhaft, wenn eine Umwandlung gewünscht ist und verzögern diese zusätzlich, damit es zu keiner Auszahlung kommt.

Wenn hierdurch kein Pfändungsschutz erreicht und auf das angesparte Kapital zugegriffen wird, müssen die Schäden, die durch die Verzögerung, das Unterlassen oder die fehlerhafte Beratung entstehen durch den Versicherer ersetzen werden. Es müssen alle Schäden zurückgezahlt werden. So muss der Versicherer Ihnen einen insolvenzfesten Versicherungsvertrag anbieten, der in Höhe des Schadens bespart ist.