Reform der Restschuldbefreiung

Mittwoch, den 06.08.2014 - Seit dem 01.07.2014 gelten die neuen Regelungen für das Restschuldbefreiungsverfahren, das sowohl Verbraucher als Selbständige oder ehemals Selbständige im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beantragen können.

Seit dem 01.07.2014 gelten die neuen Regelungen für das Restschuldbefreiungsverfahren, das sowohl Verbraucher als Selbständige oder ehemals Selbständige im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beantragen können.

Bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung verbleibt es grundsätzlich bei der Dauer von sechs Jahren, die vom Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an gerechnet werden.

Nunmehr kann der Schuldner aber beantragen, dass ihm bereits nach fünf Jahren oder sogar bereits nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erteilt wird. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist regelmäßig Gegenstand der anwaltlichen Erstberatung, wie Sie von unseren Mitgliedskanzleien angeboten wird. Sie finden den nächsten Insolvenzanwalt für Sie über unsere Standortsuche.