Der Nullplan ist eine spezielle Form des vorzulegenden Schuldenbereinigungsplans im Verbraucherinsolvenzverfahren. Er ist ein vertraglicher Vergleich, der den Gläubigern vorgelegt wird, wenn der Schuldner kein verwertbares Vermögen besitzt und keinerlei Zahlungen an seine Gläubiger leistet. Da die Gläubiger beim Nullplan komplett leer ausgehen, lehnen sie ihn in der Praxis so gut wie immer ab.
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