Natürliche Person

Alle einzelnen Menschen sind im rechtlichen Sinne natürliche Personen. Sie allein besitzen im Rahmen des Insolvenzrechts die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Hierzu gehören auch Einzelgewerbetreibende.

Eine Restschuldbefreiung ist für juristische Personen, z.B. GbR, UG (haftungsbeschränkt),GmbH, AG nicht möglich.

Allerdings unterscheidet die Insolvenzordnung zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen (Verbraucher) sowie dem Regelinsolvenzverfahren, welches für selbständig tätige natürliche Personen und unter bestimmten Voraussetzungen ehemals Selbständigen zur Anwendung kommt.

Vgl. Juristische Person


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