Firmeninsolvenz

Die Insolvenz eines Unternehmens wird umgangssprachlich häufig als Firmeninsolvenz bezeichnet.

In der Insolvenzordnung (InsO) gibt es keinen eigenständigen Regelungsbereich für Unternehmensinsolvenzen. Die InsO unterscheidet u. a. zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Besteht ein laufender Geschäftsbetrieb, sind die Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht anwendbar. Es findet das Regelinsolvenzverfahren (oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - das Eigenverwaltungs- oder Planverfahren) statt.

Das Regelinsolvenzverfahren beschränkt sich jedoch nicht auf (juristische) Personen mit einem laufenden Geschäftsbetrieb. Auch für natürliche Personen, die (ehemals) selbständig oder unternehmerisch tätig waren, kann das Regelinsolvenzverfahren die zu wählende Verfahrensart sein.

Begriffsklärung Firma

Der Begriff „Firma“ im rechtlichen Sinne bezieht sich laut § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) auf den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Dabei wird auch häufig von Firmierung gesprochen.


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