Die Ersatzaussonderung ist eine Ergänzung des Aussonderungsrechts, wenn die Aussonderung einer Sache nicht mehr möglich ist.
Ist ein Gegenstand ungerechtfertigter Weise vor, bzw. nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkauft worden, obwohl der eigentliche Eigentümer ein Recht auf Aussonderung besessen hätte, so kann der Aussonderungsberechtigte eine Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen.
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