Die Regelinsolvenz, bzw. das Regelinsolvenzverfahren |
Das Insolvenzverfahren für Unternehmen (z. B. GmbH), Selbständige und ehemals SelbständigeDie Insolvenzordnung sieht zwei Verfahrenarten vor, das Regelinsolvenzverfahren für wirtschaftlich selbstständige Personen sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Beim Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts, während das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Kleinverfahren eingeführt wurde. Die Regelinsolvenz - das Insolvenzverfahren für wirtschaftlich selbstständige PersonenSomit eröffnet sich das Regelinsolvenzverfahren Selbstständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG. Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbstständig tätigen Personen Anwendung, wenn
oder die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind, z. B. bei hohen Schulden, Grundvermögen und sonstigen Gründen. Die übrigen ehemals selbstständigen Personen und alle Verbraucher müssen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Ablauf der Regelinsolvenz, Besonderheiten der GmbH InsolvenzIm folgenden Menüpunkt finden Sie Informationen zum Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens. Bitte beachten Sie außerdem die Besonderheiten bei einer GmbH-Insolvenz bzw. bei juristischen Personen des Privatrechts. Fortsetzung der Selbständigkeit trotz Regelinsolvenz und RegelinsolvenzverfahrenEine Regelinsolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten. Sie kann auch die Chance auf einen Neubeginn darstellen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten ein neues schuldenfreies Unternehmen aus der Insolvenz heraus zu gründen, mit dem Sie ihre Selbstständigkeit fortsetzen können. Wir beraten Sie gerne, wie sie Ihre selbständige Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortsetzen können. Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung – Die Chance auf einen NeuanfangUnter anderem bietet eine Regelinsolvenz natürlichen Personen die Möglichkeit der kompletten Schuldenbefreiung (Restschuldbefreiung) mit dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode. Persönliche Insolvenzberatung durch spezialisierten RechtsanwaltDa Regelinsolvenzen häufig eine hohe Komplexität aufweisen, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte um unnötige Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Besondere Berücksichtigung bedarf beispielsweise der Ausschluss der Haftung des GmbH Geschäftsführers bei der Verletzung seiner Pflichten, da hier auch strafrechtliche Sanktionen drohen. Wir sind überzeugt, dass sich ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt an Ihrer Seite schnell bezahlt macht. Bitte kontaktieren Sie eine unserer Mitgliedskanzleien auf der rechten Seite, oder schicken Sie uns ein Kontaktformular für ein individuelles Angebot. |
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