Wohlverhaltensperiode

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Während der Wohlverhaltensperiode oder Wohlverhaltensphase verpflichtet sich der Schuldner, dass er während des Zeitraums von 6 Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abtritt. Zudem sind noch weitere Obliegenheiten zu beachten.

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