Überschuldung |
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Bei Juristischen Personen ist die Überschuldung ein Eröffnungsgrund für ein Regelinsolvenzverfahren. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht um die bestehenden Schulden zu decken. In der Praxis zeigt sich dies z. B., wenn keine Rechnungen mehr bezahlt werden oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen laufen. Für Gläubiger ist es in der Regel schwierig, diese Überschuldung nachzuweisen. Bei einer überschuldeten GmbH hat der Geschäftsführer spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Verwandte Themen: Rechtsgrundlage: |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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