Gläubigerversammlung |
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Bei der Gläubigerversammlung sind im Gegensatz zum Gläubigerausschuss sämtliche Gläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. Unter Leitung des Insolvenzgerichts werden dort die wesentlichen Entscheidungen im Insolvenzverfahren getroffen. Die Stimmrechtsgewichtung der einzelnen Gläubiger ergibt sich anhand des Verhältnisses ihrer offenen Forderungen gegenüber der Summe aller Forderungen. Siehe auch Gläubigerausschuss. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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