Schuldenfrei nach 3 Jahren durch EU-Reform

Die neue EU-Restrukturierungsrichtlinie steht vor der Tür. Diese sieht vor, dass Unternehmen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei sind und eine Durchführung der Insolvenz bedingungslos möglich ist.

Die neue EU-Restrukturierungsrichtlinie steht vor der Tür. Diese sieht vor, dass Unternehmen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei sind und eine Durchführung der Insolvenz bedingungslos möglich ist. Für Privatpersonen soll die Reform der EU ebenfalls anwendbar sein. Somit würden für alle einheitliche Entschuldigungsfristen geschaffen werden. Außerdem müssten Verbraucher und Unternehmer bei der Schuldentilgung keine Mindestquoten mehr erfüllen und ein Schuldenschnitt ohne Insolvenzverfahren würde für Sie ermöglicht werden. Ein Insolvenzverfahren müsste dann nicht eröffnet werden und eine gerichtliche Kontrolle wäre auch nur noch in Ausnahmefällen nötig. Hierdurch bleibt sowohl Unternehmen, als auch Verbrauchern viel Geld erspart.

Der Schuldenbereinigungsplan der Richtlinie enthält Regelungen, die mit dem Insolvenzplanverfahren vergleichbar sind. Das Verfahren nach der Richtlinie soll, im Vergleich zum jetzigen Verfahren, aber einfacher, kurzfristiger und schneller ablaufen. Die kaum erreichbare Mindestquotenerfüllung entfällt nach der Richtlinie und auch die aufwendige und sehr teure Umsetzungen der Insolvenzpläne ist nicht mehr nötig.

Mit der Richtlinie wird auch die Rückführung neuer Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen an die Investoren bevorzugt. Diese unterliegt dann nicht mehr der Insolvenzanfechtung und die Beträge sind gegenüber Altforderungen vorrangig, was die derzeitig notwendige Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit Hilfe teurer Gutachten, entbehrlich macht. So wird der Investor später keinen hohen Rückforderungen ausgesetzt.