Restschuldbefreiung ohne Pflicht zur Aufklärung

Durch die Restschuldbefreiung wird es verschuldeten Personen ermöglicht auf Antrag schuldenfrei zu werden.

Durch die Restschuldbefreiung wird es verschuldeten Personen ermöglicht auf Antrag schuldenfrei zu werden. Hierdurch soll der redliche Schuldner eine Chance bekommen wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Durch die Kombination mit der Möglichkeit eine Stundung der Verfahrenskosten des vorherigen Insolvenzverfahrens zu erlangen, ist die Restschuldbefreiung für eine Vielzahl von Schuldnern interessant.

Eine Restschuldbefreiung kann aber unter gewissen Umständen versagt werden, soweit der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese Pflichten sind abschließend in § 295 InsO geregelt. Besonders relevant ist hier, dass Wohnsitz- und Beschäftigungsstellenwechsel unverzüglich dem Insolvenzgericht und Treuhänder anzuzeigen sind. Außerdem muss dem Gericht und dem Treuhänder auf deren Verlangen Auskünfte über die Erwerbstätigkeit oder die Bemühungen um eine solche, sowie über Bezüge und Vermögen Auskunft gegeben werden.

Als Schuldner ist man allerdings nicht dazu verpflichtet, dem Treuhänder und Gericht ungefragt Auskünfte über einen gestiegenen Lohn zu geben. Auch muss der Schuldner nicht unaufgefordert mitteilen, wenn ein Unterhaltsberechtigter (z.B. der Ehemann) eine Veränderung in seiner Einkommenssituation hat. Beides muss der Schuldner nur auf Nachfrage des Treuhänders oder Gerichtes offenlegen. Nur eine Veränderung seines Wohnsitzes oder seines Beschäftigungsverhältnisses (das des Schuldners) muss der Schuldner unaufgefordert anzeigen und darf es nicht verschweigen. Andere Mitteilungen benötigen keine Eigeninitiative des Schuldners.

Viele Schuldner sehen sich derzeit in der Situation, dass eine Restschuldbefreiung versagt wurde weil Sie es unterließen, die Beschäftigungssituation der/s Unterhaltsberechtigten (Ehemann/-frau) anzuzeigen. Dieses ist falsch denn eine derartige Pflicht zur Offenlegung besteht nicht. Sollte Ihnen daher aus diesen oder ähnlichen Gründen eine Restschuldbefreiung versagt worden sein, so sollten Sie unbedingt Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.