Neue Pfändungstabelle gültig ab 2013 » Pfändungstabelle mit Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2013, 2014 und 2015

Freitag, 24. Mai 2013, Aktualisierte Pfändungstabelle mit Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 jetzt zum Herunterladen auf der Webseite von Insolvenz Anwalt 24.

Freitag, 24. Mai 2013, Aktualisierte Pfändungstabelle mit Pfändungsfreigrenzen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 jetzt zum Herunterladen auf der Webseite von Insolvenz Anwalt 24.

Zum 01. Juli 2013 werden die Pfändungsfreigrenzen im Rahmen der Pfändungsfreigrenzenverordnung vom 26. März 2013 angehoben.

Die aktuelle Version der neuen Pfändungstabelle ist ab sofort auf dem Webportal von Insolvenz Anwalt 24 zu finden, sowie auch die bisherige Verson mit Gültigkeit bis zum 30.06.2013.

Die Pfändungstabelle gibt an, welcher Teil des monatlichen Einkommens gepfändet werden darf. Die Berechnung des pfändbaren Anteils des Einkommens richtet sich nach dem Nettolohn bzw. dem Nettogehalt.