Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode (auch Wohlverhaltensphase oder Restschuldbefreiungsphase genannt) bezeichnet sich den Zeitraum des Verfahrens, der sich dem eigentlichen Insolvenzverfahren in der Regel anschließt.

In Ausnahmefällen geht das Verfahren nicht in die Wohlverhaltensperiode über. Dies kann der Fall sein, wenn das Insolvenzverfahren z. B. aufgrund eines langwierigen Rechtsstreits des Insolvenzverwalters mit anderen Verfahrensbeteiligten, länger dauert als der Zeitraum (derzeit maximal 6 Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens), nach dem über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung entschieden wird.

Der Schuldner ist während der Wohlverhaltensperiode wie auch schon während des Insolvenzverfahrens verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abzutreten. Als Selbständiger ist der Schuldner gehalten, Zahlungen an die Insolvenzmasse zu leisten, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis ausüben würde.

Zudem sind noch weitere Obliegenheiten zu beachten.


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