Offenbarungseid

Früher hatte der Schuldner bei einer erfolglosen Zwangsvollstreckung den Offenbarungseid abzulegen, der besagte, dass er alle Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht habe. Seit 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die Versicherung an Eides Statt (eidesstattliche Versicherung) ersetzt worden.

Vgl. Versicherung an Eides Statt (eidesstattliche Versicherung)


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