Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter wird bereits mit dem Eröffnungsbeschluss vom Insolvenzgericht ernannt. Als Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall besonders geeignete unabhängige Person zu bestellen. In der Regel wird diese Aufgabe von einem Rechtsanwalt übernommen.
Der Verwalter steht unter Aufsicht des Insolvenzgerichts und – falls vorhanden - dem Gläubigerausschuss. Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Ebenso kann die erste Gläubigerversammlung eine andere geeignete Person als Insolvenzverwalter wählen.
Bei Verbraucherinsolvenzverfahren werden die Aufgaben des Insolvenzverwalters vom Treuhänder wahrgenommen.