Die Abtretungserklärung ist Bestandteil des Insolvenzantrages. Bei einer Verbraucher- oder Regelinsolvenz tritt der Schuldner die pfändbaren Anteile seines monatlichen Einkommens an den Treuhänder / Insolvenzverwalter ab. Die pfändbaren Anteile orientieren sich an die Pfändungstabelle.
Die Abtretungserklärung gilt für die Zeit von sechs Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die pfändbaren Anteile werden zunächst zur Deckung der Verfahrenskosten und dann zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt.
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