Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Ralf Höfer

Rechtsanwalt seit 1998
Zugelassener Insolvenzverwalter an mehreren Amtsgerichten
Arbeitsrecht: Erfolgreicher Nachweis besonderer Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrechtrecht" im Jahr 2002
Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen

Knooper Weg 29
24103 Kiel

0431 260 925 0
0431 260 925 10


Internet
Impressum Lebenslauf Rechtsanwalt Ralf Höfer

Impressum

Rechtsanwalt Ralf Höfer
Holstenstr. 96
24103 Kiel

Tel. +49 431 94099
Fax +49 431 96028
eMail: recht@rechtsanwalt-hoefer.de
Web: www.rechtsanwalt-hoefer.de

USt-IdNr.: DE238900518

Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)
Ralf Höfer ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt
zugelassen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Telefon: 04621/93 91-0
Telefax: 04621/93 91-26
E-Mail: -
Homepage: -

Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage
vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
(CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.

Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft.
Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit,
Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten
Informationen übernommen werden.

Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Generali Versicherung AG,
Adenauerring 7-9, München, vermittelt über die AFB GmbH, Schäferstraße 4,
40479 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des  Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Büros, Niederlassungen, Zweigstellen oder über durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Kanzleien im Ausland sowie Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten.