Weiterer Verfahrensablauf bei Privatinsolvenz

Unsere wichtigsten Tätigkeiten nach Eingang Ihrer Unterlagen

Anschreiben der Gläubiger und außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Nach Erhalt dieser Unterlagen schreiben wir alle Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Danach fertigen wir gemeinsam mit Ihnen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse an.

Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, bereiten wir Ihren Insolvenzantrag vor, der nach Ihrer Unterschriftsleistung an das Gericht gesandt wird.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Oftmals kann im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren eine Insolvenz noch abgewendet werden, indem das Gericht ablehnende Gläubiger zur Zustimmung zum Plan zwingt. Verhandlungen und Antragstellung übernehmen wir für Sie.

Eröffnung Insolvenzverfahren

Scheitert der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird Ihnen zunächst Verfahrenskostenstundung bewilligt und es kommt kurze Zeit später zur Insolvenzeröffnung. Ein Treuhänder wird vom Gericht bestellt.

Restschuldbefreiung

Wir begleiten Sie gerne bis zum Ende des Insolvenzverfahrens – auch bis zur Restschuldbefreiung nach sechs Jahren – soweit Sie juristischer Hilfe bedürfen.

Ihre Restschuldbefreiung und Ihr finanzieller Neuanfang ist unser Ziel.