Weiterer Verfahrensablauf bei Privatinsolvenz |
Unsere wichtigsten Tätigkeiten nach Eingang Ihrer UnterlagenAnschreiben der Gläubiger und außergerichtlicher SchuldenbereinigungsplanNach Erhalt dieser Unterlagen schreiben wir alle Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Danach fertigen wir gemeinsam mit Ihnen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse an. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, bereiten wir Ihren Insolvenzantrag vor, der nach Ihrer Unterschriftsleistung an das Gericht gesandt wird. Gerichtliches SchuldenbereinigungsverfahrenOftmals kann im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren eine Insolvenz noch abgewendet werden, indem das Gericht ablehnende Gläubiger zur Zustimmung zum Plan zwingt. Verhandlungen und Antragstellung übernehmen wir für Sie. Eröffnung InsolvenzverfahrenScheitert der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird Ihnen zunächst Verfahrenskostenstundung bewilligt und es kommt kurze Zeit später zur Insolvenzeröffnung. Ein Treuhänder wird vom Gericht bestellt. RestschuldbefreiungWir begleiten Sie gerne bis zum Ende des Insolvenzverfahrens – auch bis zur Restschuldbefreiung nach sechs Jahren – soweit Sie juristischer Hilfe bedürfen. Ihre Restschuldbefreiung und Ihr finanzieller Neuanfang ist unser Ziel. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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