Weiterer Verfahrensablauf

Unsere wichtigsten Tätigkeiten nach Eingang Ihrer Unterlagen

Anschreiben der Gläubiger und außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen und einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch schreibt der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin in der Regel alle Ihre Gläubiger an und holt aktuelle Aufstellungen über die gegen Sie geltend gemachten Forderungen ein.

Danach bereitet der Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin gemeinsam mit Ihnen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse vor.

Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, kann der Insolvenzantrag vorbereitet werden, der dann von Ihnen zu unterzeichnen ist. 

Eröffnung Insolvenzverfahren

Scheitert der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan kann ggfls. ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zum Ziel führen.

 

Ist dieser Weg nicht Erfolg versprechend, wird Ihnen auf Ihren Insolvenzantrag hin zunächst in der Regel Verfahrenskostenstundung seitens des Insolvenzgerichts bewilligt und dann kurze Zeit später die Insolvenz eröffnet.

Restschuldbefreiung

Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie gerne auch bis zum Ende des Insolvenzverfahrens und bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, soweit Sie juristischer Hilfe bedürfen. Den Umfang des Mandats sprechen sie mit dem von Ihnen gewählten Rechtsanwalt ab.

Ihre Restschuldbefreiung und Ihr finanzieller Neuanfang ist unser Ziel.