Einleitung des Insolvenzverfahrens

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So werden Sie schuldenfrei! Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer persönlichen Schuldenfreiheit

Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Insolvenzverfahren bei uns einzuleiten.

Einleitung Regelinsolvenzverfahren

Bei Regelinsolvenzen empfehlen wir Ihnen aufgrund der Komplexität ausschließlich ein persönliches Beratungsgespräch bei einer unserer Mitgliedskanzleien.

Die Kontaktadressen finden Sie hierzu unter dem jeweiligen Ort auf der rechten Seite.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0800 90 20 900 weiter.

Einleitung Privatinsolvenz- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Vorbereitung und Einleitung Ihres Insolvenzverfahrens erfolgt jeweils durch eine unserer Insolvenz Anwalt 24 Mitgliedskanzleien in Ihrer Nähe. Dieser Partner wird Sie persönlich beraten und bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihr Insolvenzverfahren betreuen. Danach ist meist keine rechtliche Beratung mehr notwendig. Auf Wunsch wird Sie Ihr Ansprechpartner jedoch auch gerne bis zur Erteilung Ihrer Restschuldbefreiung begleiten.

Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönliches Beratungsgespräch
Einreichung der Unterlagen per Post
Einreichung der Unterlagen per E-Mail

Weitere Informationen zu Regelinsolvenz bzw. Privatinsolvenz

Auf unserem Informationsportal finden Sie darüber hinaus viele weiterführende Informationen zur Regelinsolvenz bzw. Privatinsolvenz.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen, welches Insolvenzverfahren das Richtige für Sie ist:

Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)?