Die Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode |
Beginn und Dauer der WohlverhaltensphaseBei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode an. Sie beginnt mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, rechnerisch jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert sechs Jahre an. Pflichten bzw. Obliegenheiten des Schuldners während der WohlverhaltensphaseWährend dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen. Nach Ausgleich der gestundeten Verfahrenskosten erfolgt einmal jährlich eine Verteilung an die Gläubiger. Mit dem Ablauf der·Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Darüber hinaus hat er folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen versagt das Gericht die Restschuldbefreiung. Während der Wohlverhaltensperiode sind Zwangsvollstreckungen durch Insolvenzgläubiger unzulässig. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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