Kosten und Beratungshilfe bei Privatinsolvenz bzw. dem Verbraucherinsolvenzverfahren |
Kosten einer PrivatinsolvenzDie Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich meist nach dem Aufwand. In der Regel wird dieser Anhand der Anzahl Ihrer Gläubiger berechnet. Unsere Mitgliedskanzleien informieren Sie gerne unverbindlich über die entstehenden Kosten. Grundsätzlich müssen die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sowie des Insolvenzverfahrens vom Schuldner selbst getragen werden. In besonderen Fällen können die Kosten teilweise von der Staatskasse übernommen werden. Beratungshilfe und BeratungshilfescheinDie Bewilligung von Beratungshilfe hängt von dem für Sie zuständigen Gericht ab. Wenn Sie Sozialleistungen, Arbeitslosengeld oder nur ein geringes Einkommen beziehen, könnten Sie grundsätzlich Anspruch auf die Gewährung von Beratungshilfe haben. Wird Beratungshilfe bewilligt, dann entstehen Ihnen keinerlei Kosten für das außergerichtliche Verfahren. Leider versagen zwischenzeitlich sehr viele Gerichte die Bewilligung von Beratungshilfe mit dem Hinweis auf die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen. Ideal ist es deshalb, wenn Sie sich bereits im Vorfeld erkundigen und Ihren Beratungshilfeschein gleich zur Erstberatung mitbringen. Vorteile einer Insolvenzberatung bzw. Schuldnerberatung vom RechtsanwaltIm Gegensatz zu der Beratung durch eine öffentliche bzw. karitative Schuldnerberatungsstelle bringt die Beratung durch einen Rechtsanwalt in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten jedoch oftmals einige Vorteile mit sich. Diese sind unter anderem:
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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