Montag, 1. Juli 2013, Es gelten ab sofort neue Grundfreibeträge beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Zum 1. Juli 2013 haben sich die Freibeträge wie folgt erhöht:
Grundfreibetrag des Kontoinhabers von 1.028,59 € auf 1.045,04 €
Weiterer Freibetrag für die erste weitere unterhaltspflichtige Person von 387,22 € auf 393,30 €
Freibetrag für jede weitere unterhaltspflichtige Person von 215,93 € auf 219,12 €
Weitere Informationen zum Thema P-Konto finden Sie in unserem Lexikoneintrag Pfändungsschutzkonto oder P-Konto.