Erhöhung der Grundfreibeträge beim P-Konto

Montag, 1. Juli 2013, Es gelten ab sofort neue Grundfreibeträge beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Montag, 1. Juli 2013, Es gelten ab sofort neue Grundfreibeträge beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Zum 1. Juli 2013 haben sich die Freibeträge wie folgt erhöht:

Grundfreibetrag des Kontoinhabers von 1.028,59 € auf 1.045,04 €

Weiterer Freibetrag für die erste weitere unterhaltspflichtige Person von 387,22 € auf 393,30 €

Freibetrag für jede weitere unterhaltspflichtige Person von 215,93 € auf 219,12 €

Weitere Informationen zum Thema P-Konto finden Sie in unserem Lexikoneintrag Pfändungsschutzkonto oder P-Konto.