Der Insolvenzplan erstellt von REUTER Rechtsanwälte

Dienstag, den 06.01.2015 - Das deutsche Insolvenzrecht sieht grundsätzlich ein außergerichtliches oder gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor. Daneben gibt es jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ein so genannter Insolvenzplan vom Schuldner oder dem Insolvenzverwalter bei Gericht eingereicht wird.

Das deutsche Insolvenzrecht sieht grundsätzlich ein außergerichtliches oder gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor. Daneben gibt es jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ein so genannter Insolvenzplan vom Schuldner oder dem Insolvenzverwalter bei Gericht eingereicht wird.

Der Insolvenzplan muss einen darstellenden Teil und einem gestaltenden Teil enthalten. Der darstellende Teil enthält unter anderem einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners, die Ursachen der Insolvenz und die geplanten Änderungen und Sanierungsmaßnahmen.

Der gestaltende Teil soll darstellen, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan verändert wird. Es ist beispielsweise anzugeben, um welchen Bruchteil die Forderungen der Gläubiger gekürzt werden und für welchen Zeitraum die übrige Forderung gestundet wird.

Die Vorteile der Erstellung eines Insolvenzplans liegen darin, dass die Insolvenz sowohl für die Gläubiger als auch den Schuldner flexibler und einfacher abgewickelt werden kann, da sich der Inhalt des Insolvenzplans nach der finanziellen Situation und den tatsächlichen Möglichkeiten des Schuldners richtet.

Das Insolvenzplanverfahren verursacht mehr Kosten als das reguläre Insolvenzverfahren, jedoch ist die Verkürzung der Restschuldbefreiung möglich und die Restschuldbefreiung kann in der Regel schneller erlangt werden als in der regulären Verfahrensabwicklung.

Die Erstellung und Einreichung eines Insolvenzplans macht regelmäßig Sinn, wenn noch gewisse finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens und einen Teil der Gläubigerforderungen zu begleichen.

Gerne kommen Sie zur Erstberatung an einem unserer Standorte vorbei. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie sich schnellstmöglich von Ihren Schulden befreien können und prüfen insbesondere, ob für Sie das Insolvenzplanverfahren eine sinnvolle Alternative darstellt.