Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz

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Die Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für nicht selbständige Privatpersonen und unter bestimmten Voraussetzung ehemals Selbständigen. Es ist ein, gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren, vereinfachtes Kleinverfahren.

Laut Insolvenzordnung wird die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann gewährt, wenn der Schuldner nachweist, dass er innerhalb der vorangegangenen 6 Monate eine Schuldenregulierung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit seinen Gläubigern versucht hat und dieser gescheitert ist.

Vgl. Insolvenzverfahren (allgemein)

Rechtsgrundlage:

§§ 304 ff. InsO

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