Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz |
|
Die Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für nicht selbständige Privatpersonen und unter bestimmten Voraussetzung ehemals Selbständigen. Es ist ein, gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren, vereinfachtes Kleinverfahren. Laut Insolvenzordnung wird die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann gewährt, wenn der Schuldner nachweist, dass er innerhalb der vorangegangenen 6 Monate eine Schuldenregulierung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit seinen Gläubigern versucht hat und dieser gescheitert ist. Vgl. Insolvenzverfahren (allgemein) Rechtsgrundlage: |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

