Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt) |
Die „Mini-GmbH“ für ExistenzgründerDie umgangssprachlich oft als Mini-GmbH bezeichnete Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ließe sich als „kleine Schwester“ der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bezeichnen. Weitestgehend verfügt die Unternehmergesellschaft (UG) über die Eigenschaften einer GmbH. Der größte Unterschied besteht jedoch darin, dass sie nicht das bei GmbHs vorgeschriebene Mindeststammkapital von 25.000 € benötigt. Das Stammkapital der UG kann von 1 € bis zu 24.999 € frei von den Gesellschaftern bestimmt werden. In der Praxis sollten aber zumindest die Gründungskosten vom Stammkapital gedeckt sein. Hinzu kommt noch, dass die Gründungskosten für Notar und Handelsregister recht niedrig sind. Damit ist die Mini-GmbH besonders für Existenzgründer mit wenig Eigenkapital interessant. Unterschiede der Unternehmergesellschaft zur GmbHAnmeldung der UnternehmergesellschaftDie Anmeldung der Unternehmergesellschaft beim Handelsregister ist wie bei der Ein-Mann-GmbH erst möglich, wenn das vereinbarte Stammkapital in voller Höhe einbezahlt wurde. Bildung einer RücklageBei der Unternehmergesellschaft muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Gewinns aus dem Vorjahr als Rücklage gebildet werden. Firmierung der Unternehmergesellschaft (UG)Im Firmennahmen muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" geführt werden. Umwandlung der Unternehmergesellschaft in eine GmbHErreicht das Stammkapital die Höhe von 25.000 € und steigt darüber, wandelt sich die UG automatisch in eine GmbH um. Der Zusatz zum Firmennamen darf jedoch beibehalten werden. Alternative zur britischen Limited (Ltd.)Bis zur Einführung der Unternehmergesellschaft waren Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft ohne das vorgeschriebene Mindeststammkapital der GmbH gründen wollten, gezwungen, zur britischen Limited (Ltd.) zu flüchten. Dies ist nun nicht mehr notwendig. |
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