Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt)

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für die einige besondere gesetzliche Regelungen gelten.

Die „Mini-GmbH“ für Existenzgründer

Weitestgehend gelten für die Unternehmergesellschaft (UG) die gleichen Regelungen wie für die GmbH. Der größte Unterschied besteht jedoch darin, dass sie nicht das bei GmbHs vorgeschriebene Mindeststammkapital von 25.000 € benötigt. Das Stammkapital der UG kann von 1 € bis zu 24.999 € frei von den Gesellschaftern bestimmt werden. In der Praxis sollten aber zumindest die Gründungskosten vom Stammkapital gedeckt sein.

Die Gründungskosten (Notar- und Handelsregisterkosten) sind überschaubar. Die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft war die Zielsetzung des Gesetzgebers bei deren Einführung. Gerade für Existenzgründer mit wenig Eigenkapital ist sie daher eine echte Alternative bei der Wahl der richtigen Unternehmensform.

Unterschiede der Unternehmergesellschaft zur GmbH

Anmeldung der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft ist mit der Gründung bei einem Notar wie die GmbH beim zuständigen Handelsregister anzumelden.

Gewinnverwendung - Bildung einer Rücklage

Bei der Unternehmergesellschaft muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresgewinns aus dem Vorjahr als Rücklage gebildet werden. Aus dieser Rücklage kann dann, wenn das Stammkapital zusammen mit dieser Rücklage den Betrag von 25.000 € erreicht, im Wege einer Kapitalerhöhung die „Umwandlung“ der UG in eine GmbH erfolgen.

Firmierung der Unternehmergesellschaft (UG)

Die Firma (Name der Gesellschaft) muss den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" enthalten.

Alternative zur britischen Limited (Ltd.)

Bis zur Einführung der Unternehmergesellschaft waren Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft ohne das vorgeschriebene Mindeststammkapital der GmbH gründen wollten, oft auf die britische Rechtsform einer Limited (Ltd.) ausgewichen. Dies ist seit Einführung der Unternehmergesellschaft nicht mehr notwendig.


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