Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts, welches für alle juristischen Personen gilt und für alle zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags noch selbständig Tätigen.
Ferner haben ehemals Selbständige diese Verfahrensart zu wählen, wenn
sie mehr als 19 Gläubiger haben oder
gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder
oder die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind.
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