Fahrzeug, KFZ |
Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen wie PKWsWenn sich ein Fahrzeug im Vermögen des Schuldners befindet, fließt es grundsätzlich der Insolvenzmasse zu. Eine Ausnahme davon besteht allerdings dann, wenn das Fahrzeug unpfändbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner z. B. darauf angewiesen ist um seinen Beruf weiter wahrnehmen zu können und das Fahrzeug einen bestimmten Wert nicht übersteigt. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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