Pfändungsschutzkonto oder P-Konto |
Das Girokonto mit automatischem PfändungsschutzSeit dem 01. Juli 2010 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, ein bestehendes Einzelgirokonto auf Guthabenbasis mit einem automatischen Pfändungsschutz auszustatten. Wozu ein Pfändungsschutzkonto?In Folge von Kontopfändungen durch Gläubiger wurden Konten in der Vergangenheit häufig völlig stillgelegt. Davor schützt das Pfändungsschutzkonto. So können Schuldner mit dem P-Konto zumindest über einen Grundfreibetrag verfügen, der das Existenzminimum sicherstellt. Höhe des geschützten Grundfreibetrags beim P-Konto
Mit der Einrichtung eines P-Kontos steht dem Kontoinhaber automatisch ein geschützter, pfändungsfreier Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 985,15 € zu. Dieser Grundfreibetrag gilt unabhängig von der Art der Einkünfte (Sozialleistungen, Steuererstattungen, Arbeitslohn, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Erhöhung des Grundfreibetrags bei UnterhaltsverpflichtungenFür nachgewiesene Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Grundfreibetrag um 370,76 € für die erste und 206,56 € für die die zweite bis fünfte gesetzlich unterhaltsberechtigte Person. Pfändungsschutzkonto - Ermittlung des pfandfreien Betrages
Darüber hinaus können einmalige Sozialleistungen nach § 850 k Absatz 2 Nr. 2 ZPO freigestellt werden. Berechnungsbeispiel für eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern:
Den Nachweis der Unterhaltspflichten kann entweder selbst durch Vorlage von Lohnabrechnungen, die die Steuerklasse und den Kinderfreibetrag ausweisen, oder durch eine Bestätigung einer anerkannte Stelle, z. B. insbesondere durch Ihren Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger oder Rechtanwälte, erbracht werden. Übersteigen die auf dem P-Konto eingehen Einkünfte den Grundfreibetrag, kann bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht eine individuelle Kontofreigabe beantragt werden. Ausnahmen – Wo ist ein P-Konto nicht möglich?Ein Gemeinschaftskonto, z. B. von Eheleuten, darf nicht als P-Konto geführt werden. Es empfiehlt sich daher die Aufteilung in zwei einzelne Girokonten mit jeweiliger Pfändungsschutzvereinbarung. Rückwirkender Pfändungsschutz durch das P-KontoWurde bereits eine Kontopfändung zugestellt, so kann Ihre Bank innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses das Konto in ein P-Konto umwandeln. So gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Pfändung.
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