Obliegenheit |
|
Obliegenheiten sind gewisse Pflichten, die ein Schuldner erfüllen muss. Laut Insolvenzordnung ist er beispielsweise verpflichtet, während der Laufzeit der Wohlverhaltensphase eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und sich um eine solche zu bemühen, wenn er in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Dabei darf er keine zumutbaren Tätigkeiten ablehnen. Auch muss er Erschaften, die er in dieser Zeit erhält, zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben. Weitere Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode:Die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. das Bemühen um eine solche. Eine zumutbare Tätigkeit darf der Schuldner nicht ablehnen. Falls der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine seiner Obliegenheiten verletzt, kann ihm die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers vom Insolvenzgericht versagt werden. Rechtsgrundlage: |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

