Natürliche Person |
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Alle Menschen sind im rechtlichen Sinne natürliche Personen. Sie allein besitzen im Rahmen des Insolvenzrechts die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Allerdings unterscheidet die Insolvenzordnung zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen (Verbraucher) sowie dem Regelinsolvenzverfahren, welches für selbständig tätige natürliche Personen und unter bestimmten Voraussetzungen ehemals Selbständigen zur Anwendung kommt. Vgl. Juristische Person Rechtsgrundlagen: |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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